Was passiert mit einer GmbH bei einer Scheidung?

Was passiert mit einer GmbH bei einer Scheidung?

Ihr Geschäftsanteil an einer GmbH, oHG oder KG wird durch die Scheidung nicht unmittelbar beeinträchtigt. Die Probleme ergeben sich vornehmlich daraus, dass der Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt auf das Unternehmen, an dem Sie als Gesellschafter beteiligt sind, durchschlagen kann.

Was passiert mit dem Vermögen bei der Scheidung?

Bei einer Trennung oder Scheidung behält jeder Ehepartner das Vermögen, das er in die Ehe gebracht hatte. Bei einer Scheidung muss der Partner, dessen Vermögen sich während der Ehe stärker vermehrt hat, im Rahmen des Zugewinnausgleichs einen Vermögensausgleich an den anderen Ehepartner zahlen.

Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?

Bis zur Auflösung des Güterstands haben beide Ehegatten Eigengut und Errungenschaften. Bei einer Scheidung werden die Errungenschaften, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, zusammengerechnet und hälftig aufgeteilt. Das gesamte Vermögen wird bei einer Scheidung halbiert, wobei auch das voreheliche Vermögen inbegriffen sein können.

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Was müssen die Ehegatten bei der Scheidung Teilen?

Die Ehegatten müssen bei der Scheidung das Vermögen teilen, und zwar in Übereinstimmung mit der Errungenschaftsbeteiligung oder einer anderen vorab in einem Ehevertrag vereinbarten Güterregelung. Demzufolge ist die Vermögensaufteilung bei Trennung vom Güterstand der Eheleute abhängig.

Wie ist die Errungenschaft bei der Scheidung geteilt?

Bei der Scheidung wird die Errungenschaft zwischen den Eheleuten je zur Hälfte geteilt. Wem die Immobilie gehört, ist im Grundbuch ersichtlich. In der Schweiz gibt es verschiedene Eigentumsformen. Beim sogenannten « Alleineigentum » gehört die Immobilie nur einem Eigentümer. Beim « Gesamteigentum » ist die Immobilie gemeinsames Eigentum.

Was regelt das Güterrecht bei der Scheidung?

Denn das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Ansprüche der Ehepartner und somit die Aufteilung des Vermögens bei der Scheidung. Abhängig davon, ob die Eheleute dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung unterliegen oder vertraglich eine Gütertrennung vereinbart wurde, ändert sich die Vermögensaufteilung.