Was passiert bei ungültiger Kündigung?
Was passiert nun? Ist die Kündigung gemäß Urteil unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Sofern Sie dies als Arbeitgeber bereits zuvor hätten erkennen können, steht häufig die Frage nach einem Schadensersatz für den zu Unrecht gekündigten Angestellten im Raum.
Wie kann man gegen eine Kündigung vorgehen?
Der Widerspruch ist eine Alternative zur Klage vor dem Arbeitsgericht. Wer gegen die Kündigung vorgehen will, hat dafür eine Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Der Widerspruch gegen die Kündigung sollte schriftlich formuliert werden und die Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung bieten.
Welches Gericht bei ungerechtfertigte Kündigung?
Arbeitnehmer können sich im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung ihres Arbeitsgebers auf das Kündigungsschutzgesetz berufen und sich so gegen die Kündigung wehren. Das jeweilige Arbeitsgericht ist für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung zuständig.
Wann kann ich eine ordentliche Kündigung kündigen?
Ordentliche versus fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer. Eine ordentliche Kündigung als Arbeitnehmer ist jederzeit und vor allem ohne die Angabe von Gründen möglich. Sie können zum 15. eines jeden Monats sowie jeweils zum Monatsende den Arbeitsvertrag kündigen. Der § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches beschreibt eine vierwöchige Frist.
Warum gilt die Kündigung als wirksam?
Da sich nur sehr schwer beweisen lässt, dass die Annahme des Schreibens verweigert wurde. War ein Zeuge vorhanden so gilt die Kündigung auch als wirksam, wenn die Annahme verweigert wurde, da dies ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§242 BGB) darstellt.
Was sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nur, wenn keine anderen arbeistsvertraglichen sowie betrieblichen Vereinbarungen getroffen wurden oder kein Tarifvertrag greift. Laut Arbeitsrecht kann die Kündigung durch den Arbeitgeber innerhalb der Probezeit jederzeit erfolgen; mit einer Frist von zwei Wochen.
Ist die Kündigung verweigert?
Wird eine Empfangsbestätigung oder sogar die Annahme des Kündigungsschreibens verweigert, so gilt die Kündigung nach gängiger Rechtsprechung, dennoch als zugegangen, da der Empfänger den Zugang verhindert hat. Die Rechtsprechung wertet eine Verweigerung ohne ausreichenden Grund als treuwidriges Verhalten (siehe §242 BGB).