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Was passiert bei Ratenzahlung?
Bei einer Ratenzahlung handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Verbraucher und Unternehmer, bei der der fällige Betrag nicht sofort in einer Summe, sondern durch eine Teilzahlung in mindestens zwei Zahlungsraten beglichen wird. Der Kaufpreis wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig.
Was ist ein Stundungsbescheid?
Als Stundung wird die Fälligkeit einer Zahlung auf einen Zeitpunkt in der Zukunft verschoben. Eine Stundung kann beantragt werden, wenn ein Schuldner einer Zahlung nicht fristgerecht nachkommen kann. Während einer Stundung macht der Gläubiger seine Forderung nicht geltend.
Sollte man in Raten zahlen?
Sie sollten einzig und allein dann auf die Bezahlung mit Raten setzen, wenn Sie eine Ware oder Dienstleistung unbedingt benötigen. Zudem sollte die Zahlung auf Raten nur dann eine Option sein, wenn Sie einen wirklich kurzfristigen finanziellen Engpass überwinden wollen.
Wie kann man einen Ratenvertrag abdecken?
Ferner muss der Vertrag folgende Inhalte abdecken: Oft enthalten Ratenverträge einen Eigentumsvorbehalt des Verkäufers (vgl. § 499 BGB), das heißt das Eigentum an der Sache geht erst mit Zahlung der letzten Rate und Zahlung der Zinsen auf den Käufer über. Nachfolgend finden Sie eine kostenlose Vorlage für einen Ratenvertrag bei einem Kaufvertrag:
Was muss der Ratenvertrag beinhalten?
Der Ratenvertrag muss stets beinhalten, dass eine Ratenzahlung vorgesehen ist sowie den Zeitpunkt und die Höhe der jeweils zu leistenden Teilzahlungen. Ferner muss der Vertrag folgende Inhalte abdecken:
Wie verzichtet der Gläubiger auf einen Ratenvertrag?
Mit einem Ratenvertrag verzichtet der Gläubiger vorläufig auf die Vollstreckung einer ihm zustehenden Forderung und der Schuldner verpflichtet sich, zu den vereinbarten Terminen Teilzahlungen vorzunehmen, bis er die Leistung vollständig erbracht hat.
Wann muss ein Ratenvertrag vereinbart werden?
Es müssen mindestens zwei Ratenzahlungen vereinbart werden, die entweder monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich fällig werden. Die Vereinbarung eines Ratenvertrages erfordert ferner die Schriftform (vgl. § 126 BGB) gemäß § 507 Absatz 2 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 492 Absatz 1 BGB.