Was passiert bei einer Anhörung beim Familiengericht?
Die Familienrichterin oder der Familienrichter hört das Kind an, um sich ein Bild von der Sicht des Kindes zu machen. Diese Anhörung findet in der Regel ohne die Eltern statt, damit das Kind nicht zwischen den unterschiedlichen Meinungen der Eltern hin- und hergerissen ist und möglichst offen sprechen kann.
Was ist ein Antrag an das Familiengericht?
Antrag an das Familiengericht. Ein Verfahren vor dem Familiengericht wird nur auf Antrag eröffnet. Das bedeutet, dass jemand einen Schriftsatz an das zuständige Amtsgericht schickt oder von einem Anwalt schicken lässt, dem zu entnehmen ist, was beantragt wird und mit welcher Begründung. Zumeist ist dies entweder ein Elternteil oder das Jugendamt.
Was ist das Familiengericht?
Es ist vielmehr eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichtes. Großer Unterschied zu den anderen „Gerichten“ ist, dass eine Entscheidung eines Familiengerichtes lediglich durch ein Beschluss ergeht und nicht durch ein sonst gewöhnliches Urteil. Das Familiengericht ist ausschließlich für familienrechtliche Problem zuständig.
Wann wird das Verfahren vor dem Familiengericht eröffnet?
Verfahren vor dem Familiengericht. Zunächst wird der begehrte Antrag an das zuständige Amtsgericht per Post geschickt. Dort wird das entsprechende Verfahren eröffnet, ein Aktenzeichen vergeben und alle übrigen Beteiligten werden informiert und in der Regel um Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist, meist vierzehn Tage, gebeten.
Wie kann das Familiengericht das Ordnungsgeld anordnen?
Vielmehr kann auch das Familiengericht das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen und demjenigen, der unentschuldigt nicht zu einem Termin erscheint, ein Ordnungsgeld auferlegen. Beim Familiengericht müssen sich die Beteiligten grundsätzlich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen (§ 114 FamFG).