Inhaltsverzeichnis
- 1 Was passiert bei der Jugendschutzuntersuchung?
- 2 Was muss man bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung machen?
- 3 Wie läuft eine medizinische Untersuchung ab?
- 4 Wann braucht man eine Jugendschutzuntersuchung?
- 5 Was braucht man für die Untersuchung vor der Ausbildung?
- 6 Wer trägt die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung?
- 7 Wer bekommt den Untersuchungsberechtigungsschein?
- 8 Was sind die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung?
- 9 Was ist das Beschäftigungsverhältnis?
- 10 Ist der Minijobber abhängig von der Beschäftigung?
Was passiert bei der Jugendschutzuntersuchung?
Es erfolgt eine Ganzkörperuntersuchung. Überprüfung der Sehkraft, des Farbsehens und des Gehörs. Es erfolgt eine Urinuntersuchung sowie Feststellung des Blutdruckes und Überprüfung des Impfschutzes. Die Kosten für die Jugendschutzuntersuchung werden nicht von der Krankenkasse sondern vom Gewerbeaufsichtsamt übernommen.
Was muss man bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung machen?
Nach Paragraph 32 des Jugendarbeitsschutzgesetztes muss die Bescheinigung einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung dem Arbeitgeber vorliegen. Lediglich die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung oder eine Anstellung, die nicht länger als zwei Monate dauert, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Woher bekommt man einen Erhebungsbogen?
Die Ausgabe der Erhebungsbogen erfolgt zusammen mit der Ausgabe der UB-Scheine durch die örtlichen Ordnungsbehörden (s. Nummer 5.2.1 der Anlage 2 zur ZustVO ArbtG). Für Untersuchungen (Erstuntersuchung) nach § 32 Abs. 1 JArbSchG ist der Erhebungsbogen (Anlage 1) in weißer Farbe, für Untersuchungen nach § 33 Abs.
Wie läuft eine medizinische Untersuchung ab?
Wie läuft die Erstuntersuchung ab? In der Regel führt der Arzt hier Untersuchungen zum Gewicht, Körperbau, Blutdruck sowie Herz- und Lungenfunktion durch. Auch ein Test der Reflexe, des Hör- und des Sehvermögens sind üblich. Ebenso kann eine Urinprobe genommen werden.
Wann braucht man eine Jugendschutzuntersuchung?
Ist der oder die Jugendliche bei Antritt der Tätigkeit jünger als 18 Jahre, muss vor Antritt der Tätigkeit eine sog. Erstuntersuchung durchgeführt werden. Hat der Jugendliche nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht, muss zwingend eine Nachuntersuchung erfolgen.
Was ist bei einer Jugenduntersuchung?
Die J1 umfasst eine eingehende körperliche Untersuchung sowie ein Gespräch über Besonderheiten im Verhalten und in der Entwicklung Ihres Kindes. Körpergröße, Gewicht und Blutdruck werden gemessen, und eine Urinprobe wird untersucht. Der Arzt oder die Ärztin überprüft den Stand der Pubertätsentwicklung.
Was braucht man für die Untersuchung vor der Ausbildung?
3 Berufsbildungsgesetz muss sich der jugendliche Auszubildende (unter 18 Jahre) vor Ausbildungsbeginn untersuchen lassen (Erstuntersuchung) und eine ärztliche Bescheinigung darüber seinem Arbeitgeber vorlegen. Die Bescheinigung über die Erstuntersuchung darf nicht älter als 14 Monate sein.
Wer trägt die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung?
Diese Formulare gibt es beim Bürgeramt im Rathaus der zuständigen Gemeinde am Hauptwohnsitz; die Kosten für die Untersuchung trägt das jeweilige Bundesland.
Woher bekomme ich das Formular für die Erstuntersuchung?
In der Regel bekommen Sie diese in der letzten Schule, in der Sie waren, im Büro. Sollten Sie in der Schule das Formular nicht bekommen, können Sie es auch im zuständigen Kreisverwaltungsreferat besorgen. Wichtig ist aber, dass auf dem Formular der Stempel der letzten Schule ist; den müssen Sie notfalls besorgen.
Wer bekommt den Untersuchungsberechtigungsschein?
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Jugendliche unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Hamburg gebührenfrei in allen Kundenzentren der Bezirksämter. Er wird der untersuchenden Ärztin/Arzt vorgelegt und dient zur Kostenabrechnung.
Was sind die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung?
Merkmale einer abhängigen Beschäftigung Bestimmt der Arbeitgeber über Ort, Zeit, Dauer und Art der Tätigkeit, ist der Minijobber abhängig beschäftigt. Der Arbeitgeber hat ein umfassendes Weisungsrecht. Ein Arbeitsvertrag mit genauen Angaben darüber, wie der Minijob ausgeführt wird, spricht ebenfalls für eine abhängige Beschäftigung.
Was ist eine Beschäftigung im Sozialrecht?
Der Begriff „Beschäftigung“ ist im Sozialrecht definiiert als nicht selbständige Beschäftigung mit Tätigkeit nach Weisung und unter Eingliederung in die Arbeitsorganisation bzw. Betrieb des Weisungsgebers. Die obige Legaldefinition für den Begriff der Beschäftigung findet sich in § 7 Abs. 1 SGV 4. – Eingliederung in die Arbeitsorganisation.
Was ist das Beschäftigungsverhältnis?
Das Beschäftigungsverhältnis ist der Kern-Anknüpfungspunkt für die Sozialversicherungsplicht: Gesetzliche Rentenversicherung ( § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Wird die Beschäftigung jedoch unentgeltlich verrichtet, so steht dies dem Eintreten der Versicherungspflicht entgegen.
Ist der Minijobber abhängig von der Beschäftigung?
Das heißt, der Minijobber arbeitet in persönlicher Abhängigkeit und erhält ein Arbeitsentgelt. Deshalb muss der Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn seines Minijobbers prüfen, ob es sich tatsächlich um eine abhängige Beschäftigung handelt. Bestimmt der Arbeitgeber über Ort, Zeit, Dauer und Art der Tätigkeit, ist der Minijobber abhängig beschäftigt.