Was nimmt man mit in den Kreisssaal?

Was nimmt man mit in den Kreißsaal?

Dazu gehören neben wichtigen Papieren, wie Mutterpass, Einweisungsschein, Krankenkassenkarte auch Wechselkleidung und je nach deinen persönlichen Wünschen Snacks und Getränke. Und eine weitere größere Tasche, für den eventuell geplanten oder auch ungeplanten, längeren Klinikaufenthalt.

Was soll man bei der Geburt tragen?

Was ziehe ich bei der Geburt an? Kleidung für die Geburt sollte bequem sein und Dir viel Bewegungsfreiheit geben – es sollte nichts drücken oder einengen. Achte darauf, dass die Stoffe nicht allzu warm sind, da Du bei der Geburt von alleine ins Schwitzen kommen wirst und die Räume normalerweise gut vorgeheizt sind.

Was gehört in eine Kreißsaaltasche?

Checkliste für die Kreißsaal-Tasche:

  • Mutterpass.
  • Versichertenkarte.
  • Allergiepass – falls vorhanden.
  • Einweisungsschein des Frauenarztes/der Frauenärztin – falls vorhanden.
  • Warme Socken – auch im Sommer kann es passieren, dass du durch die Dauer der Eröffnungsphase kalte Füße bekommst.
  • Evtl.

Was packe ich in die Kreißsaaltasche?

Geburtstasche / Kreißsaaltasche packen:

  • 2 x knielanges Nachthemd oder weites Shirt (zum Wechseln, falls die Geburt länger dauern sollte)
  • 1 x Bademantel oder Morgenmantel.
  • 1 x dicke Socken (kalte Füße unter der Geburt sind ein Graus!)
  • 1 x Badelatschen oder Hausschuhe.
LESEN SIE AUCH:   Was war die Ursache fur die tiefgreifende soziale Umwalzung im 19 Jahrhundert?

Welche Kleidung Baby nach Geburt?

Ein paar T-Shirts oder kleine Pullover zum Drunterziehen. Kleine Socken, denn egal ob Sommer oder Winter, Frühling oder Herbst – in den ersten Lebenswochen neigen Neugeborene zu kalten Füssen. Mehrere Schlafanzüge. – Babys erlernen den Unterschied von Tag und Nacht besser, wenn sie für die Nacht umgezogen werden.

Was muss man unbedingt zum Kliniktasche?

Dokumente für die Kliniktasche: Einweisungsschein vom Arzt (falls vorhanden) Allergiepass (falls vorhanden) bei verheirateten Paaren: Stammbuch und Heiratsurkunde / bei unverheirateten Paaren: Geburtsurkunden von Mutter und Vater und ggf. Vaterschaftsanerkennung (für die Anmeldung des Kindes beim Standesamt)