Was muss man zur Abgabe einer Vermogensauskunft mitbringen?

Was muss man zur Abgabe einer Vermögensauskunft mitbringen?

Voraussetzung für die Abgabe der Vermögensauskunft ist, dass ein Gläubiger auf Grundlage einer titulierten Forderung (z.B. Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil, Beschluss oder notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis) einen Gerichtsvollzieher damit beauftragt, die Vermögensauskunft des Schuldners abzunehmen.

Was gehört in ein vermögensverzeichnis?

Gesetzliche Grundlage für das Verzeichnis über das Vermögen ist unter anderem § 802c ZPO. Zusätzlich enthält das Vermögensverzeichnis eine eidesstattliche Versicherung, mit welcher der Schuldner bestätigt, dass er sämtliche Angaben korrekt und vollständig gemacht hat.

Wie endet das Insolvenzverfahren für Privatpersonen?

Für Privatpersonen endet das Insolvenzverfahren normalerweise mit der Restschuldbefreiung. Ein Unternehmen hingegen kann saniert oder liquidiert werden. Lassen Sie sich beraten! Ein Anwalt sagt Ihnen ganz genau, ob sich eine Insolvenz für Sie lohnt, welche Kosten auf Sie zukommen und ob Sie die Wohlverhaltensphase verkürzen können.

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Was sind die Kosten für das Insolvenzverfahren im Detail?

Der Ablauf des Insolvenzverfahrens im Detail hängt von der Art der Insolvenz ab. Die Kosten setzen sich aus Kosten für das Verfahren und für den Insolvenzverwalter zusammen. Gegebenenfalls fallen auch Beratungsgebühren an. Ein Anwalt kann Sie darauf vorbereiten, was auf Sie zukommt!

Was sind die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz?

Hier erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen einer Privatinsolvenz. Wenn Sie eine Arbeitslosengeld I oder II beziehen, können Sie selbstredend auch Privatinsolvenz beantragen. Dasselbe gilt für eine Rente. Ein Arbeitseinkommen ist keine Voraussetzung der Privatinsolvenz.

Was ist die Restschuldbefreiung einer Privatinsolvenz?

Die Restschuldbefreiung einer Privatinsolvenz befreit Sie von allen Schulden – egal woher sie stammen, wie hoch sie sind oder wie viele Gläubiger Sie haben. Der Umfang der Restschuldbefreiung ist sehr weit. Sie werden von allen Schulden befreit, die vor der Privatinsolvenz bestanden haben (§ 301 InsO).