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Was muss in einer geschäftlichen E-Mail-Signatur stehen?
Eine E-Mail-Signatur muss grundsätzlich folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Firmenname (wie im Handelsregister eingetragen),
- Rechtsformzusätze (wie etwa die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ bzw.
- Ort der Handelsniederlassung / Sitz der Gesellschaft (ladungsfähige Anschrift)
- das Registergericht.
Was muss in einer Firmensignatur stehen?
In einem Geschäftsbrief und damit in (der Signatur) einer E-Mail im kaufmännischen Schriftverkehr müssen die folgenden Angaben enthalten sein: exakte Firma. inklusive Geschäftsform des Verfassers, wie sie im Handelsregister eingetragen ist. Ort der Niederlassung.
Ist eine E Mail geeignet vertrauliche Informationen zu übermitteln?
Wichtig: Der unverschlüsselte Versand vertraulicher Informationen über das Internet kommt dem Versand sensibler Daten per Postkarte gleich und ist daher zu unterlassen. Den Inhalt und Anhänge von E-Mails kann man verschlüsseln, so dass Texte, Fotos etc. nicht lesbar sind.
Wie wählen sie einen Haftungsausschluss aus?
In der Exchange-Verwaltungskonsole wählen Sie die Aktion Haftungsausschluss anfügen oder Haftungsausschluss auf die Nachricht anwenden > Haftungsausschluss voranstellen aus.In the EAC, you select the action Append the disclaimer or Apply a disclaimer to the message > prepend a disclaimer.
Ist eine geschäftliche E-Mail kein Impressum?
Das bedeutet: Enthält eine geschäftliche E-Mail kein Impressum, besteht Abmahngefahr. Bei einem fehlenden Disclaimer ist diese Gefahr nicht gegeben. Unabhängig davon, ob eine geschäftliche E-Mail einen Disclaimer enthält oder nicht, dürfen vertrauliche Inhalte ohnehin nicht weitergegeben werden.
Welche Informationen gehören in die E-Mail Signatur?
Folgende Informationen gehören in die E-Mail Signatur: Der Empfänger muss den Absender sofort identifizieren können. Somit ist die Angabe des Firmennamens, wie er aus der Registereintragung hervorgeht unabdingbar. Dazu gehört auch die Angabe zur Rechtsform der Firma.
Welche Pflichtangaben gibt es für eine private E-Mail?
Nein! Für eine private E-Mail gibt es keine Pflichtangaben, für die geschäftliche Korrespondenz hingegen schon. Zu diesen Pflichtangaben in einer geschäftlichen E-Mail zählt das Impressum (mit Firmennamen, Rechtsform, Firmenanschrift), aber NICHT ein Disclaimer!