Inhaltsverzeichnis
Was muss ich bei dem Kauf einer Eigentumswohnung beachten?
Worauf Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung achten sollten
- Benutzen Sie eine Checkliste.
- Achten Sie auf die Lage der Wohnung.
- Besichtigen Sie die Wohnung vor dem Kauf.
- Informieren Sie sich auch über das Umfeld.
- Befragen Sie Bewohner und andere Mieter.
- Überprüfen Sie die Mietpreise.
Was darf man in einer Eigentumswohnung umbauen?
Regelmäßig gehören zum Sondereigentum zum Beispiel die nicht tragenden Mauern einer Wohnung, der Verputz, der Bodenbelag, eine Deckenverkleidung und die Türen einer Wohnung. Mit diesen Gebäudeteilen darf der Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG grundsätzlich nach Belieben verfahren.
Was kann ich bei Wohnungskauf steuerlich absetzen?
Beim Haus oder Wohnung kaufen steuerlich absetzbar sind prozentuale Abschreibungen vom Kaufpreis. Aber auch die Grundsteuer, Maklergebühren, Zinsen und Kontoführung sind beim Wohnung kaufen steuerlich absetzbar.
Wie lässt sich eine Eigentumswohnung vermieten?
Wenn Sie nicht selbst in der Eigentumswohnung bleiben, sondern sie für Mieteinnahmen nutzen möchten, ist dies gesetzlich möglich. Jede Eigentumswohnung lässt sich auch vermieten, sofern im Grundbuch beziehungsweise in der Teilungserklärung für diese Wohnung keine Einschränkung besteht.
Wie dürfen sie die Eigentumswohnung nutzen?
Die Eigentumswohnung dürfen Sie nach Belieben nutzen und innen nach ihren Wünschen ausbauen. Gemeinsame Teile der Liegenschaft wie zum Beispiel das Treppenhaus oder auch die Fassade dürfen Sie jedoch nur mit Zustimmung der Miteigentümer verändern.
Was sollten sie beachten bei der Besichtigung von Eigentumswohnungen?
Achten Sie bei der Besichtigung nicht nur auf die Raumaufteilung und das Ambiente, sondern auch auf allfälligen Renovationsbedarf. Im Preis der Eigentumswohnung sollte dieser berücksichtigt sein. Sind Sie unsicher, ob der Immobilienwert dem Kaufpreis entspricht, lohnt es sich, einen Experten beizuziehen.
Welche Dokumente regeln das WohnungsEigentumsrecht?
Die Berliner Rechtsanwältin Dorte Jüstel, spezialisiert auf das Wohnungseigentumsrecht, erklärt: „Die Teilungserklärung ist zwingende Voraussetzung beim Wohnungskauf.“ Außerdem gibt es die Gemeinschaftsordnung. „Beide Dokumente regeln das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander.“