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Was muss ich als Alleinerziehende beachten?
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Alleinerziehenden steht ein Entlastungsbetrag von 1.908€ pro Jahr zu. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 240€. Dafür muss das Kind zum Haushalt des alleinerziehenden Elternteils gehören und Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben.
Warum haben es Alleinerziehende so schwer?
Eine der größten Herausforderungen für Alleinerziehende ist es, trotz Betreuung der Kinder berufstätig zu sein. Mit einer Teilzeitstelle verdienen sie kaum genug, mit einer Vollzeitstelle bleibt nicht genug Zeit für die Kinder. Trotzdem haben viele Kinder unfreiwillig keinen Betreuungsplatz.
Was für Rechte habe ich als alleinerziehende Mutter?
Alleinerziehende haben das Recht auf Steuerklasse II, in welcher der Entlastungsbetrag von 1908 Euro jährlich Berücksichtigung findet. Dennoch kann eine alleinerziehende Mutter ihre Steuern reduzieren und beispielsweise die Betreuungskosten für ihr Kind absetzen. Das geht sogar bis zum 14. Lebensjahr des Kindes.
Wie lange seid ihr schon alleinerziehend?
Als Alleinerziehende werden im Sozialrecht die Elternteile bezeichnet, welche mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren zusammenleben und allein erziehen. Damit sind folglich die Elternteile gemeint, bei denen die Kinder wohnen. Der Begriff ist nicht abhängig vom Sorgerecht.
Hat eine alleinerziehende Mutter Anspruch auf Haushaltshilfe?
Wenn eine alleinerziehende Mutter selbst erkrankt und ins Krankenhaus muss oder sich zu Hause aufgrund der Erkrankung nicht um das Kind kümmern kann, hat sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist.
Wann beginnt der Mutterschutz bei alleinerziehenden?
Der Mutterschutz beginnt in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit muss das Einkommen der Alleinerziehenden dennoch gesichert sein. Sie hat in einem bestimmten Zeitraum vor, während und nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gesetzlich versichert ist.
Wie viel bekommt die alleinerziehende Mutter von der Familienkasse?
Für jedes im Haushalt lebende Kind erhält die alleinerziehende Mutter von der Familienkasse nach Beantragung ein monatliches Kindergeld in folgender Höhe: Für das erste und zweite Kind 194 Euro Für das dritte Kind 200 Euro Für jedes weitere Kind 225 Euro
Wie können alleinerziehende Mütter den Kinderzuschlag erhalten?
Den Kinderzuschlag können alleinerziehende Mütter unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zum Kindergeld erhalten. Die Alleinerziehende muss jedoch über ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro verfügen und darf ein bestimmtes Höchsteinkommen nicht überschreiten. Hierbei sind komplizierte Berechnungen erforderlich.