Was muss bei der Firmierung einer Einzelunternehmung beachtet werden?

Was muss bei der Firmierung einer Einzelunternehmung beachtet werden?

Ohne Handelsregistereintrag kann ein Einzelunternehmen nicht firmieren und muss mit dem vollen Namen seines Inhabers auftreten; es muss aus dem Unternehmensnamen hervorgehen, dass Inhaber und Unternehmen identisch sind.

Was benötigen sie für die Änderung ihres Firmennamens?

Als Einzelunternehmer oder Freiberufler benötigen Sie für die Änderung Ihres Firmennamens nichts weiter als die Umstellung auf den neuen Firmennamen. Ist Ihr Unternehmen eine Gesellschaft, sieht das schon wieder anders aus – gerade für eine GmbH ist es aus rechtlichen Gründen nicht so einfach, den Firmennamen zu ändern (siehe oben).

Welche Firmennamen sind in der GmbH eingetragen?

Die GmbH ist mit dem gewählten Firmennamen bzw. der individuellen Firmenbezeichnung im Handelsregister eingetragen. Der Firmenname wurde dazu (im Regelfall bei der Gründung der GmbH) im Rahmen einer Gesellschafterversammlung gem. §§ 48ff. des GmbH-Gesetzes (kurz: GmbHG) beschlossen und ist im Gesellschaftsvertrag festgehalten.

Wie kann sich eine Änderung des Firmennamens ergeben?

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Im wirtschaftlichen Alltag kann sich dennoch die Notwendigkeit einer Änderung ergeben. Ein Grund für die Änderung des Firmennamens ist zum Beispiel die Weiterentwicklung des Unternehmens. Diese kann dann dazu führen, dass sich die Ausrichtung bzw. der Schwerpunkt des Unternehmens ändert und der einst gewählte Firmenname nicht mehr passend ist.

Kann man eine Firma mit Geschäftsführung und Vertretungsbefugnissen beschäftigen?

Personal mit Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen beschäftigen. Wichtig zu wissen : Eine „Firma“ liegt tatsächlich nur dort vor, wo das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Eine Unternehmensbezeichnung haben daneben aber auch andere im Geschäftsbereich tätige Personen. Lassen sich Firmennamen ändern?