Was markiert den Anfang eines Insolvenzverfahrens?

Was markiert den Anfang eines Insolvenzverfahrens?

Den Anfang des sogenannten Insolvenzverfahrens markiert die Einreichung des Antrags auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht. Er muss schriftlich erfolgen und eine Insolvenzursache enthalten. Gründe sind neben der akuten Zahlungsunfähigkeit auch die drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung des Unternehmens.

Wie geht es bei der Insolvenzverwalterin?

In einem vom Gericht festgelegten Schlusstermin gibt der Insolvenzverwalter oder die -verwalterin Rechenschaft über den Verfahrensverlauf ab. Anschließend muss das Gericht die Verwendung des verbliebenen Unternehmensvermögens bewilligen. Dabei stehen die Kosten des Verfahrens an erster Stelle.

Wie lange dauert die Insolvenzzeit eines Unternehmens?

In einer Zeit von maximal drei Monaten, der Schutzschirmzeit, arbeitet die Geschäftsführung einen eigenen Insolvenzplan aus, um das Unternehmen zu sanieren. Während dieser Zeit haben die Gläubiger keinen Anspruch auf das Vermögen des Unternehmens. So kann es weiterhin die Gehälter an seine Mitarbeiter zahlen.

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Was ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren?

Um das Unternehmensvermögen zu sichern, kann das Gericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren anordnen. Die Art des Insolvenzverfahrens (Eigenverwaltung oder Schutzschirm) bestimmt Rechte und Pflichten des Unternehmens und des Insolvenzverwalters. Liquidation statt Insolvenz: Ein Unternehmen kann sich auch selbst auflösen.

Wie kann das Gericht die Insolvenzmasse sichern?

Um die Insolvenzmasse zu sichern, kann das Gericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren anordnen und einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernennen. Dafür vergibt es ein Aktenzeichen für das Verfahren. Der vorläufige Verwalter führt wie ein Gutachter eine Bestandsaufnahme des Unternehmens durch.

Was sind die Kosten eines Insolvenzverfahrens?

Verfügt Ihr Unternehmen nicht über ausreichend Vermögen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu zahlen, lehnt das Gericht den Antrag „mangels Masse“ ab. Zu den Verfahrenskosten zählt, abgesehen von den Gerichtskosten, die Bezahlung des Insolvenzverwalters.

Was ist Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Vorhandensein von kostendeckendem Vermögen oder die Leistung eines Kostenvorschusses von – je nach zuständigem Landesgericht – bis maximal 4.000 EUR. Den Gläubigern muss eine Quote von zumindest 20 \% zahlbar in längsten zwei Jahren angeboten werden.

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Wie wird das Insolvenzeröffnungsverfahren durchgeführt?

Das Insolvenzeröffnungsverfahren wird ausschließlich durch die Einreichung des schriftlichen Insolvenzantrags beim zuständigen Insolvenzgericht eingeleitet. Eine Einleitung durch das Insolvenzgericht von Amts wegen kommt nicht in Betracht. Es handelt sich um ein sogenanntes Antragsverfahren.

Sind Ehegatten nicht von der Insolvenz betroffen?

Ehegatten, die nicht von der Insolvenz betroffen sind, werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht unterbrochen. Die Unterbrechungswirkung tritt nicht ein, wenn gegenüber der Insolvenzmasse keine Forderungen für Zeiträume vor der Insolvenzeröffnung angemeldet werden.

Was ist die Verwertung bei Insolvenz?

Verwertung bei Insolvenz. Bei Insolvenz wird das Leasingobjekt durch den Leasinggeber sichergestellt und in der Regel von ihm verwertet, es sei denn, es existiert eine Rückkaufverpflichtung des Lieferanten.

Was sind Insolvenzgründe?

Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) sowie die Überschuldung (§ 19 InsO). Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

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