Was macht ein abklingbecken?

Was macht ein abklingbecken?

Abklingbecken sind Becken in Kernkraftwerken, in denen die verbrauchten (abgebrannten), hoch radioaktiven Brennelemente zum Abklingen, also zur Verminderung der restlichen Strahlungsaktivität und der Temperatur, mehrere Jahre gelagert werden.

Wie wird ein Kernkraftwerk gekühlt?

In den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt wird der Kondensator mit Wasser gekühlt, das in einem Kreislauf vom Kraftwerk zum Kühlturm und wieder zurück fliesst. Dabei geben die herunterfallenden Wassertröpfchen Wärme an den Luftzug im Kühlturm ab (Kamineffekt).

Welche Rolle spielt Wasser im Kernkraftwerk?

Von der Wärme zum Strom Das Wasser hat in den Leichtwasserreaktoren neben der Moderation noch eine zweite Funktion: es dient zugleich als Kühlmittel und befördert die Energie in Form von Wärme vom Reaktordruckbehälter (RDB) zu den Turbinen.

Was sind Schwimmbecken und Badebecken?

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Schwimm- und Badebecken. In den Frei- oder Hallenbädern wird das Wasser ständig im Kreislauf aufbereitet (gereinigt) und desinfiziert. Durch die Desinfektion im Becken sollen die von den Badegästen abgegebenen Mikroorganismen (z. B. Bakterien), darunter möglicherweise auch Krankheitserreger, sehr schnell abgetötet werden.

Wie wird die Wasserqualität in Schwimmbädern überprüft?

Die Wasserqualität in Schwimmbädern wird streng überwacht und durch das Gesundheitsamt überprüft. Quelle: Rainer Schmittchen / Fotolia.com. Jedes Jahr nutzen Millionen Besucher die öffentlichen und gewerblichen Frei- und Hallenbäder. Neben dem hohen Freizeitwert fördert Schwimmen und Baden das gesundheitliche Wohlbefinden.

Wie werden die Anforderungen an das Schwimmbeckenwasser gestellt?

Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Badegäste und des Personals eines Schwimmbades nicht zu beeinträchtigen, werden mikrobiologische, chemische und physikalisch-chemische Anforderungen an das Schwimm- und Badebeckenwasser gestellt.

Was ist die gesetzliche Grundlage für das Schwimm- und Badebeckenwasser?

Gesetzliche Grundlagen. Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Schwimm- und Badebeckenwasser ist das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz – IfSG)”. Paragraf 37 Absatz 2 des IfSG legt folgendes fest: „Schwimm- und Badebeckenwasser (…)…

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