Was macht die Polizei wenn es um Cybermobbing geht?

Was macht die Polizei wenn es um Cybermobbing geht?

Wenn du jemand anderen im Netz pausenlos mit bösartigen Mails, beleidigenden Kommentaren, SMS und Fotos bombardierst und derjenige darunter leidet, dann machst du dich strafbar. Der Betroffene kann das bei der Polizei anzeigen, da es sich um Nachstellung handelt. Es wird damit eine Straftat nach § 238 StGB begangen.

Kann die Polizei gegen Cybermobbing helfen?

Hilfe bei Cybermobbing durch die Polizei Die Polizei bietet im Fall von Mobbing und Cybermobbing Beratung und Hilfe an.

Wie kann die Polizei von der Polizei helfen?

Die Hilfe kann von der Polizei aber auch von anderen Einrichtungen wie zum Beispiel Beratungsstellen kommen. Wenn du dich an die Polizei wendest musst du bedenken, dass diese einen Strafverfolgungszwang hat, das bedeutet, sie muss jedem Hinweis auf eine mögliche Straftat nachgehen.

Warum wendest du dich an die Polizei?

Wenn du dich an die Polizei wendest musst du bedenken, dass diese einen Strafverfolgungszwang hat, das bedeutet, sie muss jedem Hinweis auf eine mögliche Straftat nachgehen. Hilfeangebote können vielfältig sein. Sie können von dir telefonisch, persönlich oder online in Anspruch genommen werden.

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Wie findest du eine polizeiliche Beratungsstelle?

Die für dich zuständige polizeiliche Beratungsstelle findest du im Internet unter polizei-beratung.de. Auf dem Online-Beratungsportal Juuuport kannst du dich online von anderen Jugendlichen beraten lassen, wenn du Fragen und Probleme rund ums Web hast, z.B. bei Cybermobbing.

Wie erreichst du den Notruf in Deutschland?

Den Notruf erreichst du auch mit einem Handy ohne Guthaben und ohne die PIN eingeben zu müssen. Die Nummer 112 ist EU-weit einheitlich. In Deutschland kannst du die Polizei auch unter der Nummer 110 erreichen. Beachte dabei, dass der Missbrauch des Notrufs strafbar ist.