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Was machen wenn Verkäufer bei Ebay nicht reagiert?
Reagiert der Verkäufer erneut nicht, wenden Sie sich wieder an eBay. Er wird nun einen negativen Vermerk von eBay erhalten. Im Anschluss daran wenden Sie sich an Ihre zuständige Polizeistation und stellen eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Verkäufer. Nehmen Sie alle bisherigen Unterlagen zur Polizei mit.
Wie kann ich bei Ebay eine Beschwerde einreichen?
Beschwerde über Ebay-Verkäufer – So machen sie es richtig Sehr effektiv ist dies jedoch noch nicht, effektiver ist eine Beschwerde beim Kundensupport: Unter der kostenlosen Hotline 033203 – 85 12 11 erreichen Sie die Ebay-Mitarbeiter und können Ihr Anliegen schildern.
Kann man auf den eBay-Käuferschutz zurückgreifen?
Käufer können auf den eBay-Käuferschutz zurückgreifen, wenn ihr gekaufter Artikel nicht ankommt, nicht der Artikelbeschreibung entspricht oder wenn es ein Problem bei der Rückgabe gibt. Wenn ein Käuferschutz-Antrag begründet ist, erhält der Käufer den vollen Kaufpreis und die ursprünglichen Versandkosten zurück.
Wie können sie eBay Plus-Artikel zurückschicken?
Als eBay Plus-Mitglied können Sie eBay Plus-Artikel immer kostenlos zurückschicken. Wenn der Artikel beim Verkäufer angekommen ist, erhalten Sie eine volle Rückerstattung des Kaufpreises bzw. eine Erstattung gemäß der Rücknahmebedingungen des Verkäufers.
Wie können sie den eBay-Käuferschutz nutzen?
Bitte loggen Sie sich in Ihr eBay-Konto ein, um die Hilfe besser nutzen zu können. Falls Sie Ihren Artikel nicht erhalten, sind Sie möglicherweise über den eBay-Käuferschutz abgesichert. Sie können entweder den Verkäufer um eine Rückerstattung oder die Lieferung des Artikels bitten.
Welche gewährleistungsanspruche gibt es bei einem eBay-Verkauf?
Auch Privatverkäufer, die ihre Ware auf dem eBay-Marktplatz anbieten, müssen den potenziellen Kunden einen Gewährleistungsanspruch einräumen. Aussagen wie „keine Garantie, keine Rücknahme“ oder „Ausschluss der Garantie“ im eBay Disclaimer bei einem Privatverkauf sind oft zu finden. Gibt es ein eBay – Rückgaberecht?