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Was kostet eine notarielle Unterschrift?
Die Mindestgebühr bei einer Unterschriftsbeglaubigung (ohne Entwurf) beträgt 20,00 € und die Höchstgebühr bei einer Unterschriftsbeglaubigung (ohne Entwurf) beträgt 70,00 €.
Wann ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?
Wann ist eine notarielle Beglaubigung notwendig? Eine notarielle Beglaubigung kann beispielsweise für Erklärungen an das Grundbuchamt, für private Verträge, Zeugnisse, Erbschaftsdokumente oder für Vollmachten zur Grundstücksverwertung gefordert werden.
Ist die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift möglich?
Die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift ist gemäß § 40 BeurkG in der Regel nur dann möglich, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in der Gegenwart des Notars vollzogen wird.
Wie kann eine notarielle Beglaubigung dienen?
Eine notarielle Beglaubigung kann darüber hinaus auch dazu dienen, die Übereinstimmung einer Abschrift mit der Vorlage zu bestätigen. Dabei soll die Beglaubigung nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals bescheinigen. Zudem muss die Urschrift dem Notar bei der Beglaubigung vorliegen.
Welche Informationen betreffend die notarielle Beurkundung?
Die für Sie wichtigen, allgemeinen Informationen betreffend die notarielle Beurkundung sind im folgenden Notarvertrag Ratgeber zusammengefasst: Der Notar hat die Beteiligten auf die Bedeutung und Tragweite ihrer Erklärungen hinzuweisen und sicherzustellen, dass alle formalen Vorschriften eingehalten werden.
Wie hoch fallen die Kosten für eine notarielle Beglaubigung?
Notarielle Beglaubigung einer Unterschrift: Die Kosten fallen verhältnismäßig gering aus. Eine notarielle Beglaubigung geht mit Kosten einher. Wie hoch diese ausfallen, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem: Die ggf. anfallenden Kosten für eine notarielle Beglaubigung zeigen unsere Beispiele exemplarisch: