Was kostet ein notarieller Kaufvertrag?

Was kostet ein notarieller Kaufvertrag?

Die Notargebühren beim Hauskauf orientieren sich an der Höhe des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt. Grob gerechnet belaufen sich die Notarkosten auf 1,5 Prozent bis 2 Prozent des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie.

Was kostet Notar beim Hausverkauf?

Hausverkauf: Kosten im Gesamtüberblick

Wofür? Wie hoch? Wer zahlt?
Energieausweis 50- 300 € Verkäufer
Notar und Grundbuchamt ca. 1,5 \% des Kaufpreises Käufer
Grunderwerbsteuer Zwischen 3,5 und 6,5 \% Käufer
Grundsteuer Unterschiedliche Höhe Käufer

Welche Notarkosten sind gesetzlich festgeschrieben?

Online Rechner für Höhe und Berechnung der Notarkosten + Tabelle. Die Notarkosten (Gebühren und Auslagen) sind durch das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz gesetzlich festgeschrieben (Gebührentabelle). Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben.

Wie hoch sind die Notarkosten für eine Beglaubigung?

Die Notarkosten für diese Beglaubigung liegen in der Regel bei 10 Euro. Ergänzend zu den gesetzlich definierten Gebühren fallen bei den Notarkosten zusätzlich Auslagen für Kopien, Telefon und Porto an. Darüber hinaus ist die Umsatzsteuer von aktuell 19 Prozent zu erheben.

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Was ist die Höhe der Notarkosten?

Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach Bedeutung und Geschäftswert. Für jedes Geschäft sieht das Notarkostengesetz einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung.

Was sind die Notarkosten bei einem Kaufvertrag?

Als Grundlage für die Berechnung der Notarkosten bei einem Kaufvertrag dient in der Regel der angenommene Kaufpreis. Liegt dieser bei 160.000 € schlagen Entwurf und Beurkundung durch eine doppelte Gebühr (KV Nr. 21100 GNotKG) in Höhe von 762 Euro zu Buche. Nicht selten fordern Banken als Sicherheit für einen Kredit die Eintragung einer Grundschuld.