Was kommt nach der Pfandung?

Was kommt nach der Pfändung?

Der Gerichtsvollzieher, Pfändung in Gegenstände, Abnahme der Vermögensauskunft (vormals „Eidesstattliche Versicherung“) Der Gerichtsvollzieher ist für die Mobiliarpfändung zuständig und wird ausschließlich im Auftrag eines Gläubigers tätig.

Was passiert mit einer Pfändung?

Die Kontopfändung dauert so lange, bis alle Schulden getilgt sind. Wird die Forderung sofort vollständig aus dem Bankguthaben beglichen, endet damit die Pfändung. Ist jedoch nicht genug Geld auf dem Konto, so kann die Kontopfändung Monate oder gar Jahre andauern – je nach Guthaben und Höhe der Forderung.

Wie geht es nach der Vermögensauskunft weiter?

Folgen der Vermögensauskunft Die Daten werden von Amts wegen nach Ablauf von 3 Jahren gelöscht – gerechnet ab dem Tag der Eintragung. Die Löschung erfolgt unabhängig davon, ob die Forderung beglichen ist. Wichtig: Durch die Vermögensauskunft kennt der Gläubiger Ihren Arbeitgeber und Ihre Kontoverbindung.

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Was darf bei einer Pfändung gepfändet werden?

Die Gläubiger können, mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das Guthaben auf Ihrem Konto pfänden. Dies betrifft auch Ihr Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen. Aber nur der pfändbaren Anteil Ihres Einkommens, über den unpfändbaren Anteil Ihres Einkommens können Sie verfügen.

Wie viel bekommt der Gläubiger von einer Pfändung?

Der Unterschied ist beachtlich: Bei dieser Berechnungsweise erhält der Gläubiger, der die Pfändung erwirkt hat, von zwei Monatslöhnen insgesamt nur EUR 139,50 (nämlich zweimal EUR 69,75). Nach der anderen Berechnungsweise erhielte er EUR 919,75.

Wie kann ich eine Kontopfändung beantragen?

Ablauf einer Kontopfändung: Erst mit einem Vollstreckungstitel kann der Gläubiger die Pfändung von Bankguthaben beantragen. Sobald der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank eingegangen ist, sollte der Schuldner Maßnahmen einleiten gegen die Kontopfändung – möglichst vor Ablauf der obligatorischen vier Wochen.

Welche Funktion hat der Pfändungsbeschluss?

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat dabei folgende Funktion: Der Pfändungsbeschluss wirkt wie eine Beschlagnahme. Er verbietet dem Schuldner die Einziehung von Bankguthaben und der Bank die Auszahlung an den Schuldner. Der Überweisungsbeschluss erlaubt dem Gläubiger die Einziehung des Bankguthabens seines Schuldners.

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Wie darf der Gläubiger die Pfändung von einem Konto beanlassen?

Der Gläubiger darf die Pfändung von einem Konto nur unter folgenden Bedingungen veranlassen: Er besitzt einen Vollstreckungstitel, der ihn zur Zwangsvollstreckung berechtigt. Dieser Titel muss dem Schuldner zugestellt werden. Außerdem muss eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels mit einer sogenannten Vollstreckungsklausel versehen sein.