Was kommt nach der Beweisaufnahme?

Was kommt nach der Beweisaufnahme?

Nach der Beweisaufnahme wird die mündliche Verhandlung fortgesetzt. Der Sach- und Streitstand sowie das Ergebnis der Beweisaufnahme werden nochmals erörtert (§ 279 Abs. 3 ZPO). Das Gericht muss insbesondere darlegen, ob es die unter Beweis gestellte Behauptung für bewiesen hält oder nicht.

Was passiert wenn ein Vergleich widerrufen wird?

Wird ein gerichtlicher Vergleich nach Ablauf einer vereinbarten Frist widerrufen, bleibt der Vergleich wirksam. Das gilt selbst dann, wenn demjenigen, der die Frist versäumt hat, überhaupt keine Schuld an der Verspätung trifft. Auch im Sozial- und Verwaltungsrecht sind Fristen zu beachten.

Wie ist die Zuständigkeit einer anderen Gerichtsbarkeit geregelt?

Die Zuständigkeit der anderen Gerichtsbarkeiten wird durch die jeweiligen Gerichtsordnungen geregelt. Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bestimmt sich im Allgemeinen nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort der natürlichen Person als Verfahrensbeteiligte bzw. bei einer juristischen Person nach deren Sitz.

Wie ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben?

Je nach Verfahren wird durch das Gesetz die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben. Im Zivilprozess ist dabei § 78 der Zivilprozessordnung einschlägig: Bei Verhandlungen vor Gerichten der höheren Instanzen ist demnach die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben.

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Was ist eine Gerichtsverhandlung in Deutschland?

Dort können Sie direkt mit einem passenden Fachanwalt sprechen oder sich zu einem möglichen Wechsel beraten lassen. Gerichtsverhandlungen unterliegen in Deutschland in allen Gerichtsbarkeiten einem eigenen, festgelegten Ablauf. Er garantiert ein ordnungsgemäßes und rechtssicheres Verfahren und ist daher per Gesetz normiert.

Wann wird die Sache in einem Gerichtstermin verhandelt?

Die Sache wird dann entweder direkt in einem Gerichtstermin (dem sogenannten „frühen ersten Termin“) zwischen den Parteien und dem Gericht verhandelt, oder das Gericht ordnet ein schriftliches Vorverfahren an, in dem der Streit zunächst in Schriftsätzen ausgefochten wird.