Was kann man tun wenn man Gestalkt wird?

Was kann man tun wenn man Gestalkt wird?

Was kann man selbst tun?

  1. kompletter Kontaktabbruch zum Stalker/der Stalkerin.
  2. ein Stalkingtagebuch führen.
  3. das Umfeld informieren.
  4. Rufnummer wechseln/Blacklist für das Telefon installieren.
  5. Fangschaltung beantragen.
  6. Keine privaten Unterlagen ungeschreddert im Hausmüll entsorgen.
  7. keine letzte Aussprache.

Welche Rechtsschutz bei Stalking?

Mit dem Anti-Stalking-Rechtsschutz sind Sie vor Eingriffen in Ihre Privatsphäre und vor Verfolgungshandlungen geschützt.

Was zählt zu stalken?

Stalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt. Mobbing ähnelt zwar dem Stalking, zählt aber nicht dazu.

Was solltest du über Stalking Wissen?

Wir verraten dir, was du über Stalking wissen solltest und wie du mit Stalkern umgehen kannst, damit du wieder ohne Angst leben kannst. Stalking äußert sich auf viele verschiedene Arten. Heimliches Beobachten, Nachstellen oder Telefonterror sind wohl die bekanntesten Methoden, die Stalker für ihre Zwecke nutzen.

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Warum ist Stalking strafbar?

Die Schauspielerin Nicole Kidmann oder der Pop-Entertainer Robbie Williams wurden von Fans so stark belästigt, dass dies ihr Leben erheblich beeinträchtigte. Seit dem 31. März 2007 ist Stalking auch ein Straftatbestand laut § 238 StGB und kann mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren bestraft werden.

Welche Folgen haben die Opfer von Stalking?

Die möglichen Folgen für die Opfer von Stalking. Stalking kann zu Schlafproblemen (Albträume), Konzentrationsstörungen, erhöhter Schreckhaftigkeit, Angst und Panikattacken führen. Oft hat dies die Folge, dass es bei dem Opfer zu Einschränkungen der Privatkontakte und des Bewegungsfreiraumes kommt.

Wie kann gegen Stalking vorgegangen werden?

Gegen Stalking kann auch zi­vil­recht­lich vorgegangen werden, zum Beispiel mit einem Antrag nach dem Ge­walt­schutz­ge­setz beim Fa­mi­li­en­ge­richt. Damit kann der stalkenden Person gerichtlich die Kon­takt­auf­nah­me untersagt und ein Nä­he­rungs­ver­bot erteilt werden.