Was kann man machen wenn Rechnungen nicht bezahlt werden?
Wurde eine Rechnung nicht bezahlt, ist Handeln gefragt. Das übliche Procedere ist, eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung zu schreiben, sobald sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. Diesbezüglich gibt es Ausnahmeregelungen, in denen eine Mahnung entbehrlich ist, sodass der Kunde ohne Mahnung in Verzug kommt.
Wie lange rückwirkend darf man eine Rechnung stellen?
Wie lange kann eine Rechnung rückwirkend gestellt werden? Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Es gibt keine Verjährung, wenn Sie eine Rechnung rückwirkend stellen möchten. Sie können also immer rückwirkend eine Rechnung schreiben – egal, wie lange die Erbringung der Leistung bzw. die Lieferung des Produkts her ist.
Wie geht es mit der fehlerhaften Rechnung?
Das geht per Post, per Mail oder theoretisch sogar handschriftlich direkt beim Kunden als von Ihnen unterschriebener Vermerk auf der Originalrechnung. Machen Sie sich in diesem Fall aber unbedingt eine Kopie der korrigierten Rechnung, die Sie zusammen mit der ursprünglich fehlerhaften ablegen! Und falls die Rechnung schon verbucht ist?
Was ist der wichtigste Ratschlag für eine zu hohe Rechnung?
Der wichtigste Ratschlag in Bezug auf eine fehlerhafte zu hohe Rechnung/Mahnung ist der, dass Sie unbedingt schriftlich reagieren sollten. Ein lediglich mündlicher oder telefonischer Widerspruch reicht nicht aus, da Sie diesen später kaum noch beweisen können.
Wie kann der Widerspruch gegen die Rechnung abgefasst werden?
Der eigentliche Widerspruch gegen die Rechnung kann formlos abgefasst sein. Das heißt, es genügt, wenn Sie klar herausstellen dass Sie die Rechnung nicht anerkennen und den Grund hierfür genau beschreiben. Ihre Begründung für den Rechnungswiderspruch sollte so ausführlich wie möglich sein.
Wann ist die Fälligkeit der Rechnung in Verzug?
Im Gegensatz zu früher, als ein Fälligkeitsdatum der Rechnung festgelegt werden musste, ist aktuell eine Zahlung spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang automatisch in Verzug. Voraussetzung hierfür ist, dass die zugrundeliegende Leistung vollständig erbracht worden und nicht strittig ist.