Was kann man der Bundesnetzagentur melden?

Was kann man der Bundesnetzagentur melden?

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  • Ping-Anruf.
  • Fax-Spam.
  • Drittanbieter.
  • Nicht verlangte SMS oder Nachricht über Messenger.
  • E-Mail-Spam.
  • Rufnummernmitnahme.
  • Handy-/Internetdialer.
  • Rufnummernmanipulation.

Was regelt die Bundesnetzagentur?

Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehören die Marktregulierung und die Wettbewerbsaufsicht über Postanbieter. Sie stellt sicher, dass eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet ist.

Wie geht es mit verärgerten Kunden am Telefon umgehen?

Ein Kunde, der sich am Telefon beschwert, möchte möglichst schnell eine Antwort beziehungsweise Abhilfe von Ihnen erhalten. Sie müssen das Problem zügig erkennen und eine Lösung anbieten oder den Kunden an den richtigen Ansprechpartner weiterverbinden. Neun Tipps, wie Sie mit verärgerten Kunden am Telefon umgehen.

Was gilt für Beschwerden?

Gerade für Beschwerden gilt: erst durchatmen, beruhigen und dann formulieren. Definieren Sie in Gedanken zuerst Ihr Ziel! Überlegen Sie dann, welche Wege zu diesem Ziel führen können! Dann wird Ihr Brief vielleicht so, dass er den Empfänger nicht nur provoziert, sondern tatsächlich etwas bewirkt.

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Wie richten sie ihre Beschwerden an?

Geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und eine Telefonnummer an, unter der man Sie erreichen kann, falls Rückfragen nötig werden. Sie können Beschwerden in der gleichen Art auch einfach mit „An das zuständige Briefverteilerzentrum für (PLZ Wohnort)“ richten. Auch das kommt an.

Wie beschweren sie sich bei der Deutschen Post?

Damit die Deutsche Post Ihre Beschwerde ernst nimmt, sollten Sie sich zunächst Gedanken darüber machen, über was genau Sie sich beschweren möchten: Ist der Zusteller grob unhöflich oder beleidigend geworden, dann ist es sicher ein Grund, sich über ihn bei der Deutschen Post zu beschweren.