Was kann ich nicht als Marke schutzen lassen?

Was kann ich nicht als Marke schützen lassen?

Der Inhaber einer Marke kann aber beispielsweise niemandem verbieten, seinen eigenen Namen oder seine Anschrift zu benutzen. Nicht verbieten kann er auch, dass jemand ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen zur Beschreibung von Merkmalen oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen verwendet.

Was fällt unter Markenschutz?

Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Register des DPMA. Daneben kann Markenschutz auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit entstehen.

Wie schützt der Gesetzgeber Markenrechtsverletzungen?

Um den Missbrauch geschützter Marken zu unterbinden, schützt der Gesetzgeber die rechtmäßigen Markeninhaber gegen Verletzungen ihrer Marken. So dürfen sie den Schädiger kostenpflichtig abmahnen, Schadensersatz fordern und die Vernichtung der kopierten Waren verlangen. Die Nutzung einer Marke für private Zwecke ist keine Markenrechtsverletzung.

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Was bietet das Markenrecht an?

Das Markenrecht bietet einem Markeninhaber das alleinige Nutzungsrecht der Marke. Die Voraussetzung für die Markenrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen den Markenschutz einer eingetragenen Marke. Der Markeninhaber kann zivil- und strafrechtliche Ansprüche geltend machen: Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.

Was schützt das Markenrecht?

Das Markenrecht schützt die Rechte der Unternehmen und gibt Ihnen Handlungsspielraum im Falle einer Markenrechtsverletzung rechtlich vorzugehen. Markenrechtsverletzungen können nicht nur für bekannte Unternehmen, sondern auch für Start-Ups, kleine und mittelständische Unternehmen ein Problem darstellen.

Wie kann der Markeninhaber den Schaden geltend machen?

Macht der Markeninhaber bei der Markenrechtsverletzung den Schadenersatz geltend, kann er zwischen verschiedenen Entschädigungen wählen. Dies kann ein Ersatz des Schadens sein, die Zahlung einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr oder die Herausgabe des erzielten Gewinns.