Was kann die Arztin oder der Arzt verweigern?

Was kann die Ärztin oder der Arzt verweigern?

Wichtig zu wissen: Nur in besonderen Fällen kann die Ärztin oder der Arzt die Einsicht in die Patientenakte verweigern. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Ärztin oder der Arzt befürchtet, dadurch könnte ein erheblicher gesundheitlicher Schaden entstehen.

Wann darf der Arzt die Auskunft verweigern?

In äusserst seltenen Fällen darf der Arzt die Auskunft verweigern – dann nämlich, wenn überwiegende eigene oder Drittinteressen vorliegen. Patienten haben Anspruch auf die Herausgabe der Krankengeschichte als Kopie (Art. 8 Abs. 5 DSG). Diese muss vollständig und gut leserlich sein.

Wie kann ich Patientenakte aufbewahren?

Sie schafft aber auch mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten: Denn sie dürfen ihre Patientenakte jederzeit einsehen. Die Ärztin oder der Arzt kann die Patientenakte entweder in Papierform oder als elektronisches Dokument führen. Sie muss nach Abschluss der Behandlung für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

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Wie dokumentiert der Arzt die Patientenakte?

„Der Arzt dokumentiert darin die Beschwerden des Patienten, seine Diagnose, die Therapie, aber auch Befunde, wie das Ergebnis von Röntgenaufnahmen“, sagt Regina Behrendt, Referentin des Bereichs „Gesundheitsmarkt“ bei der Verbraucherzentrale NRW. Daneben kann die Patientenakte auch persönliche Notizen des Arztes über den Patienten enthalten.

Wie lange muss die Patientenakte aufbewahrt werden?

Sie muss nach Abschluss der Behandlung für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Dokumentationspflicht für die Patientenakte ist in § 630f BGB geregelt. Wichtig zu wissen: Von der arztgeführten Patientenakte ist die elektronische Patientenakte, die in der Hoheit des Versicherten liegt, zu unterscheiden.

Wie muss die Einsichtnahme beim behandelnden Arzt erfolgen?

Grundsätzlich muss die Einsichtnahme beim behandelnden Arzt / im Krankenhaus erfolgen. Sinnvoller ist jedoch die Anforderung einer Kopie der Patientenakte. Der Patient muss dann allerdings die Kosten für diese tragen: Ärzte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kopierkosten (max. 50 ct. pro Kopie) sowie Portokosten.

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Kann der Arzt die Dokumente nicht herausgeben?

Wenn der Arzt die Dokumente nicht herausgeben will, sollten Patienten auf Paragraf 630g im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verweisen, rät Schwabe. Dort ist das Recht auf „Einsichtnahme in die Patientenakte“ verankert.

Was ist eine ärztliche Patientenakte?

Ärztinnen und Arzte sind dazu verpflichtet, eine Patientenakte für jede Patientin und jeden Patienten zu führen. Die Patientenakte enthält alle wesentlichen ärztlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse. Ab 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen.

Wie kann ein behandelnder Arzt das Zeugnis verweigern?

1. Ein behandelnder Arzt hat nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO das Recht, das Zeugnis über die Tatsachen zu verweigern, die ihm in seiner Eigenschaft als Arzt bekannt geworden sind. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht hat der Arzt nach § 53 Abs. 2 Satz 1 StPO nur dann nicht, wenn er von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden wurde.

Wie können Ärzte ihre Patientenakten aufbewahren?

Gemäß § 10 Abs. 4 MBO-Ä müssen Ärzte, die ihre Praxis verkaufen oder aufgeben, sicherstellen, dass die Patientenakten ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Sie können Sie dafür in die Obhut eines anderen Arztes geben, der diese unter Verschluss zu verwahren hat und nur mit Einwilligung des Patienten einsehen oder weitergeben darf.

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