Was kann bei einer Insolvenz gepfandet werden?

Was kann bei einer Insolvenz gepfändet werden?

Das Vermögen, das Einkommen und die Sachen eines Schuldner können im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gepfändet werden. Bestimmte Einkommensarten und Bezüge können hingegen nicht gepfändet werden. Auch ein gewisser Anteil des Kontoguthabens kann für den Selbstbehalt vor der Pfändung geschützt werden.

Was ist beim Lohn Pfändbar?

Pfändbares Einkommen steht dem Schuldner nicht mehr zur eigenen Verfügung. Das pfändbare Einkommen ist jener Teil des Nettoeinkommens einer Person, der während der Privatinsolvenz oder einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme über der Pfändungsfreigrenze liegt und damit gepfändet werden kann.

Wie kann man eine private Insolvenz durchlaufen?

Auch ehemalige Selbstständigen, die maximal 19 Gläubiger haben und gegen die keine Forderungen aus der Selbstständigkeit mehr bestehen, können die private Insolvenz durchlaufen. Für Unternehmen, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, ist laut Insolvenzrecht hingegen die Firmeninsolvenz – offiziell Regelinsolvenz genannt – vorgesehen.

Kann man eine Insolvenz nicht alleine anmelden?

Eine Insolvenz nicht alleine anmelden. Auch gibt es auf Insolvenzen spezialisierte Anwälte bzw. Schuldnerberater, die bei der Anmeldung einer Insolvenz wertvolle Unterstützung leisten. Die rechtlichen Vorgaben sind für Laien allerdings nicht immer so verständlich und man sollte einen solchen Schritt deshalb nie im Alleingang wagen.

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Sind Anschaffungen während der Insolvenz erlaubt?

Anschaffungen während der Insolvenzzeit sind nicht erlaubt. Wenn man in der Insolvenzzeit in Urlaub fahren möchte oder eine größere Anschaffung beabsichtigt, kann man das vom nicht pfändbaren Teil des Einkommens tun. Es gilt jedoch zu beachten, dass jeder, der Insolvenz anmeldet, in einer zentralen Datenbank (Schufa in Deutschland,…

Was gehört zum Vermögen bei einer Insolvenz?

Bei einer Insolvenz wird das komplette Vermögen aufgelistet. Zum Vermögen gehören auch Eigentumswohnung oder Haus und Kunstgegenstände und alles andere, was für die Lebensführung nicht von direkter Bedeutung ist, insbesondere das Auto in der Insolvenz. Es wird erwägt, was eventuell verkauft werden kann, um mit dem Erlös Schulden abzubauen.