Was ist zuständig für die Lohnzahlungsklage?
Die Lohnzahlungsklage müssen Sie schriftlich beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Welches Arbeitsgericht zuständig ist, hängt von der Rechtsform und dem Sitz des Unternehmens ab. Eine natürliche Person: Zuständig ist das Arbeitsgericht, in dem sich der Wohnort des Chefs befindet.
Welche Bestandteile sollte eine Lohnzahlung enthalten?
Sie sollte folgende Bestandteile enthalten: 1 Eine Zahlungsfrist von sieben Tagen 2 Den ausstehenden Betrag (Brutto) 3 Den ursprünglichen Fälligkeitstermin 4 Den Hinweis, dass Sie bei weiterhin ausbleibender Lohnzahlung rechtliche Schritte einleiten, die Arbeit verweigern und ggf. Schadenersatz fordern werden
Was ist der Ablauf einer Klage gegen den Arbeitgeber?
Ablauf einer Klage gegen den Arbeitgeber Für die Klage gegen den Arbeitgeber ist das jeweilige Arbeitsgericht in Ihrer Nähe zuständig. Dort wird nach Ihrem Antrag zunächst ein Gütetermin einberufen, der auf eine außergerichtliche Einigung durch einen Vergleich zielt.
Was können sie nach einem Arbeitsunfall verklagen?
Nach einem Arbeitsunfall können Sie nur unter besonderen Umständen Ihren Arbeitgeber verklagen. Dazu muss der AG entweder mit Vorsatz handeln – Sie also beispielsweise im Streit ohrfeigen – oder grob fahrlässig Sicherheitsbestimmungen ignorieren.
Wann hat die Zahlung des laufenden Gehalts zu erfolgen?
Bei Angestellten hat die Zahlung des laufenden Gehalts gesetzlich in 2 annähernd gleichen Teilen am 15. und Letzten eines jeden Monats zu erfolgen. Üblicherweise wird aber von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zahlung für den Schluss eines jeden Kalendermonats zu vereinbaren.
Wie wird der Lohn während des Monats berechnet?
Scheidet man während des Monats aus, wird der Lohn/das Gehalt bei monatlicher Abrechnung in der Praxis aliquot nach der Anzahl der im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses zurückgelegten Kalendertage berechnet; wobei meist pauschal jedes Kalendermonat mit 30 Kalendertagen gerechnet wird.
Welches Arbeitsgericht ist für die Lohnzahlung zuständig?
Die Lohnzahlungsklage müssen Sie schriftlich beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Welches Arbeitsgericht zuständig ist, hängt von der Rechtsform und dem Sitz des Unternehmens ab.