Was ist wichtig beim Austausch von Aktienzertifikaten?
Achtung beim Austausch: Die Aktienzertifikate müssen nicht vernichtet, sondern entwertet werden. Insbesondere für Eigentümer von Aktienzertifikaten über Namenaktien ist es wichtig, das alte Aktienzertifikat zu bewahren. Der Aktionär muss eine lückenlose Übertragungskette (Indossamentenkette) nachweisen können.
Welche Angaben muss ein Aktienzertifikat enthalten?
Ihr Aktienzertifikat muss die Angaben über den Nennwert der verbrieften Aktien enthalten ( Art. 622 Abs. 4 OR ). Der Nennwert einer Aktie muss mindestens CHF 0,01 betragen. Die Angabe über den Nennwert gibt Informationen über den Aktionär wieder.
Sind die Namen von Aktionärinnen und Aktionären nicht publiziert?
Im Handelsregister sind die Namen von Aktionärinnen und Aktionären, welchen keine Organstellung zukommt, nicht publiziert. Der Verkauf und die Übertragung von Aktien an neue Eigentümer bereitet daher regelmässig keine grösseren Umstände.
Ist der Verkauf und die Übertragung von Aktien an neue Eigentümer möglich?
Der Verkauf und die Übertragung von Aktien an neue Eigentümer bereitet daher regelmässig keine grösseren Umstände. Dies trifft insbesondere auf Inhaberaktien zu, denn diese können frei und ohne Zustimmung der Gesesellschaft auf Dritte übertragen werden.
Was bekommt der Aktionär von der Aktiengesellschaft?
Der Aktionär bekommt von der Aktiengesellschaft eine beglaubigte Kopie des alten Aktienzertifikates mit dem neu ausgegebenen Aktienzertifikat. Der Verwaltungsrat hat den Vorgang durch den Beschluss festzuhalten und für die eingezogenen Aktienzertifikate ein Vernichtungsprotokoll zu erstellen.
Wie trägt die Gesellschaft die persönlichen Daten des neuen Aktionärs ein?
Die Gesellschaft trägt die persönlichen Daten des neuen Aktionärs in das Aktienbuch oder Aktienregister ein. Bei Das-aktienregister.ch können Sie diese Daten im Aktienbuch online verfassen. Erstellen Sie Ihr Aktienbuch online und laden Sie sich sofort Ihre PDF Aktienzertifikate in nur 5 Minuten herunter.