Was ist wichtig bei einer selbstgenutzten Wohnung?
Die wichtigste ist, dass der Wohnungskäufer die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt. Bei einer selbstgenutzten Wohnung übergibt man dazu sämtliche Schlüssel zur Wohnung und der Verkäufer zieht aus der Wohnung aus. Neben den Wohnungsschlüsseln sind auch alle Schlüssel für Nebenräume wie Keller oder Garage zu übergeben.
Was ist mit der Übergabe einer Wohnung vereinbart?
Mit der Übergabe der Wohnung wird in der Regel auch der Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten vereinbart. Als Eigentümer einer Wohnung hat man neben Rechten auch viele Verpflichtungen. Das gilt auch, wenn man die Wohnung verkauft hat und gar nicht mehr Besitzer der Wohnung ist bis zur Änderung des Grundbucheintrages.
Was sollten sie beachten bei der Übergabe der Wohnung?
Bei der Übergabe der Wohnung sollten Sie immer ein Übergabeprotokoll angefertigen, welches sowohl Käufer und Verkäufer unterschreiben. Bei der Erstellung gehen Sie mit dem Verkäufer Raum für Raum ab und halten mögliche Mängel fest. Prüfen Sie genau, ob sich seit der letzten Besichtigung etwas verändert hat.
Wie kann man die Übergabe der Wohnung erteilen?
Gegenüber Dritten hat die Übergabe der Wohnung zunächst keine Wirkung. Für dieses Zwischenstadium, in dem der Verkäufer noch Eigentümer (Eintragung im Grundbuch) und der Käufer bereits Besitzer der Wohnung (Übergabe der Wohnung) ist, sollte man entsprechende Vollmachten erteilen.
Welche Grundsteuer ist in der Wohngeld-Lastenberechnung zu entrichten?
Die für den Gegenstand der Wohngeld-Lastenberechnung zu entrichtende Grundsteuer (§ 13 Abs. 2 Satz 1 WoGV) ist in der Wohngeld-Lastenberechnung neben dem Pauschbetrag für die Instandhaltungs- und Betriebskosten anzusetzen.
Welche Konsequenzen hat die Übergabe der Wohnung?
Die Übergabe der Wohnung hat mehrere Konsequenzen. Die wichtigste ist, dass der Wohnungskäufer die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt. Bei einer selbstgenutzten Wohnung übergibt man dazu sämtliche Schlüssel zur Wohnung und der Verkäufer zieht aus der Wohnung aus.
Wie darf ein Eigentümer seine Wohnung selbst bewohnen?
Das heißt, ein Eigentümer darf seine Wohnung selbst bewohnen, sie vermieten oder in sonstiger Weise nutzen (§ 13 WEG). Jedoch kann der Gebrauch des Sondereigentums von der Eigentümergemeinschaft auch anders geregelt werden (§ 15 WEG).