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Was ist von Reach ausgenommen?
Abfall im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie, AbfallRRL) vom 19. November 2008 über Abfälle gilt gemäß Artikel 2 Absatz 2 nicht als Stoff, als Gemisch oder als Erzeugnis und ist somit von der Verordnung ( EG ) Nr. 1907/2006 ( REACH ) ausgenommen.
Wen betrifft REACH überhaupt?
REACH umfasst alle (chemischen) Stoffe, egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht. Für Stoffe, die ab einer Tonne im Jahr pro Hersteller oder Importeur produziert oder importiert werden, ist für jeden Hersteller/Importeur eine Registrierung notwendig.
Was beinhaltet das Chemikaliengesetz REACH Verordnung No data no market?
Ein Kernelement der REACH-Verordnung liegt darin, dass über eine Internet-Datenbank die – in Anwendung des Grundsatzes „no data, no market“ – im Registrierungsverfahren an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermittelten Daten für die Öffentlichkeit verfügbar sind.
Was leitet sich aus dem Kürzel „Reach“ ab?
Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt. Warum REACH? REACH baut auf den Erfahrungen des vorherigen Chemikalienrechts auf.
Was umfasst die REACH-Verordnung?
Die REACh-Verordnung umfasst eine Vielzahl von Titeln, die wiederum in diverse Kapitel unterteilt sind, und zusätzlich weitere Anhänge enthält. Bei einer derartigen Fülle von Informationen und Pflichten ist es unrealistisch, eine generelle REACh-Konformität auszustellen.
Was hat die Galvanotechnik mit der REACH-Konformität zu tun?
Fast am Ende der Lieferkette haben es in der Galvanotechnik, insbesondere die Galvanikbetreiber und Formulierer, mit den Auswirkungen dieser Panik zu tun. Sie werden regelmäßig und wiederholt aufgefordert, eine REACh-Konformität rechtsverbindlich zu bestätigen.