Was ist „Vernachlassigung“ in Deutschland?

Was ist „Vernachlässigung“ in Deutschland?

„Vernachlässigung“ ist eine häufige Form der Kindeswohlgefährdung in Deutschland. In diesem Artikel wird erklärt, welche Arten der Vernachlässigung es gibt, wie sie sich auf Kinder auswirken und wie man darauf reagieren soll bzw. muss. Mehr dazu lesen. Was ist Vernachlässigung? ‌Welche Formen von Vernachlässigung gibt es?

Welche Personen sind betroffen von der Vernachlässigung?

Häufig davon betroffen sind Babys, Kinder, Kranke, Behinderte (besonders geistig Behinderte), Arme, Alte, einsame Menschen, Hilflose und Leute in Heimen oder Krankenhäusern. In der Regel werden zwei Formen von Vernachlässigung unterschieden – die körperliche und die psychische.

Was ist vernachlässigt?

Vernachlässigung bedeutet, dass dem Kind etwas nicht gegeben wird, was es unbedingt zum Leben braucht. Dazu gehört z.B. genügend und altersgerechte Nahrung, hygienische Versorgung und Pflege, emotionale Nähe und Förderung in der geistigen Entwicklung, aber etwa auch wetterangepasste Bekleidung.

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Was ist aktive Vernachlässigung?

Als aktive Vernachlässigung ist die wissentliche Verweigerung von Handlungen anzusehen, die von der sorgeberechtigten Person als nachvollziehbarer Bedarf des Kindes erkannt wird (z. B. Verweigerung von Versorgung, Körperhygiene, Nahrung, Schutz etc.). Scharfe Grenzziehungen zwischen passiver und aktiver Vernachlässigung sind indes nicht möglich.

Was sind die gesetzlichen Schutzpflichten des Arbeitgebers?

Der Arbeitgeber ist im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Schutz von Leben und Gesundheit der für ihn tätigen Arbeitnehmer verpflichtet. Sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Arbeitsschutzbestimmungen sind dabei zu beachten. #Fürsorgepflichten des Arbeitgebers – eine Übersicht.

Was ist die Verletzung der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers?

Verletzung der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers – Besonderheiten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, besteht der Anspruch auf Grund eines gesetzlichen Haftungsausschlusses (§ 104 SGB VII) regelmäßig gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft.