Inhaltsverzeichnis
Was ist überhaupt eine Datenschutzerklärung?
Die Datenschutzerklärung bündelt alle relevanten Angaben zum Datenschutz, vor allem welche Daten erhoben werden, wie lange sie gespeichert werden und an wen sie weitergegeben werden.
Was steht in der Datenschutzerklärung?
Inhalt der Datenschutzerklärung. Generell muss in der Datenschutzerklärung über jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten aufgeklärt werden – etwa über die Verarbeitung der IP-Adresse, von Browser-Daten, Cookies, Webanalyse-Tools wie Google Analytics sowie Social Media Plugins.
Was muss in die Privacy Policy?
Die Datenschutzerklärung soll Ihre Nutzer darüber aufklären, welche Daten Sie als Websitebetreiber erheben und speichern, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden und wie mit ihnen umgegangen wird.
Wie können sie die Datenschutzerklärung selbst erstellen?
Sie können die Datenschutzerklärung selbst erstellen und hierfür die im Internet vorhandenen Muster oder Generatoren nutzen. Dies ist auch für rechtliche Laien durchaus möglich. Jedoch müssen Sie hierbei sicher sein, dass die verwendete Vorlage der aktuellen Rechtslage entspricht und auch tatsächlich für Ihr Angebot passend ist.
Wie wird die Datenschutzerklärung benötigt?
Die Datenschutzerklärung wird also benötigt, um Websitebesucher vollumfänglich über die Art und den Umfang der Datenverarbeitung zu informieren und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Rechte auszuüben und sich über die Speicherung ihrer Daten zu informieren.
Welche Datenschutzerklärung ist am leichtesten zu prüfen?
Die Datenschutzerklärung ist der am Leichtesten zu prüfende Teil Ihres Internetauftritts. In Artikel 13 DSGVO findet sich eine Liste der Informationen, die nach der DSGVO zwingend in einer Datenschutzerklärung stehen müssen und an der Sie sich orientieren können. Lesen Sie sich diesen Artikel aufmerksam durch!
Was ist die Datenschutzerklärung für Seitenbesucher?
Die Datenschutzerklärung informiert Seitenbesucher demnach über Art, Umfang und Zweck der Nutzung von personenbezogenen Daten. Dabei muss unabdingbar eine Widerspruchmöglichkeit gegeben sein.