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Was ist tatsächliche Verfügungsgewalt?
Der Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Diese hat derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache hat (siehe Sachherrschaft, Rz.
Was bedeutet tatsächliche Herrschaft?
Besitz (lateinisch possessio) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. „Besitz“ bedeutet also, dass jemand tatsächlich über eine Sache verfügt, sie in seiner Gewalt hat. Allgemeinsprachlich werden Besitz und Eigentum inhaltlich häufig unzutreffend synonym verwendet.
Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?
Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz, welchen wir hier kurz darstellen. Zum Eigentum sagt der § 903 BGB aus, dass der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf. Der Eigentümer kann mit seiner Immobilie machen, was er möchte.
Was ist der Besitz einer Person?
Vor Allem bei Gesprächen mit Behörden oder juristischen Einrichtungen kann dies sonst schnell zu Unklarheiten führen. Der Besitz ist im § 854 Absatz 1 BGB definiert. Es ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine bewegliche oder unbewegliche Sache.
Was ist Eigenbesitzer und Fremdbesitzer?
Insoweit ist also auch zwischen Eigen- und Fremdbesitzer zu unterscheiden. Eigenbesitzer ist dabei, wer eine Sache als ihm selbst gehörig besitzt, § 872 BGB. Fremdbesitzer ist dementsprechend derjenige. wer eine Sache für einen anderen besitzt. Nach § 857 BGB ist der Besitz auch vererblich, sog. Erbenbesitz.
Wie kann man den Besitz auf eine andere Person wechseln?
Der Besitz kann, durch eine einfache Einigung (Besitzübertragungswille) und die Übertragung der Sache, auf eine andere Person wechseln kann durch freiwillige Aufgabe oder Verlust der Sache erlöschen. Dabei entsteht allerdings kein Rechtsgeschäft.