Was ist Substrat Landwirtschaft?
Unter den Substraten bzw. der Biomasse versteht man sowohl gezielt angebaute Energiepflanzen (z.B. Energiemais), als auch bisher ungenutzte Pflanzen und Pflanzenteile. Auch Wirtschaftsdünger (z.B. Gülle oder Mist) und Reststoffe (z.B. Traubentrester und Getreidestäube) kommen bei der Biogaserzeugung zum Einsatz.
Wie funktioniert ein Fermenter?
In einer Biogasanlage werden organische Abfälle (s.g. Substrate) unter Ausschluss von Sauerstoff durch Bakterien abgebaut. Dabei werden Methan, Kohlenstoffdioxid, Sauerstoff, Stickstoff produziert. Zuerst werden in der Vorgrube Substrate angemischt. Danach werden diese in Boxen gefüllt, den sogenannten Fermenter.
Was passiert mit Resten aus Biogasanlagen?
Als Gärrest wird der flüssige oder feste Rückstand bezeichnet, der bei der Vergärung von Biomasse in einer Biogasanlage zurückbleibt. Wegen seines hohen Gehalts an Nährstoffen wird er meist als landwirtschaftlicher Dünger verwendet. Auch die Bezeichnung Biogasgülle oder Gärprodukt wird verwendet.
Welche Substrate können für die Biogaserzeugung im Fermenter genutzt werden?
Mais, Ganzpflanzensilage, Zuckerrüben und Grassilage zählen zu den am häufigsten eingesetzten Substraten. Einige Energiepflanzen (z. B. Sonnenblume) werden vereinzelt oder regional eingesetzt.
Was kann alles in die Biogasanlage?
In landwirtschaftlichen Biogasanlagen werden meist tierische Exkremente (Gülle, Festmist) und Energiepflanzen als Substrat eingesetzt. In nicht-landwirtschaftlichen Anlagen wird Material aus der Biotonne verwendet oder Abfallprodukte aus der Lebensmittelproduktion.
Was passiert mit Gülle in der Biogasanlage?
Nachdem Gülle zu Biogas vergärt ist, sollen aus den Resten Nährstoffe für schadstoffarme Dünger gewonnen werden. In einem neuen Fermentationsverfahren für Biogasanlagen sollen zukünftig neben Biogas nur noch Wasser und ein geringer Anteil unbedenklicher Feststoffe als Gärrest zurückbleiben.
Wann darf man Gärreste ausbringen?
Laut Düngeverordnung müssen auf bestelltem Ackerland ab Februar 2020 flüssige organischen Düngemittel streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland gilt diese Regelung ab Februar 2025.