Was ist offentliches Dienstrecht?

Was ist öffentliches Dienstrecht?

Beamtenrecht / öffentliches Dienstrecht Das öffentliche Dienstrecht umfasst nicht nur die Rechtsverhältnisse der Beamten als spezielle Bedienstetengruppe des öffentlichen Dienstes, sondern auch die der Tarifbeschäftigten der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen.

Welcher Gesetzgeber regelt das öffentliche Dienstrecht?

Wesentliche Aufgabe des Dienstrechts ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bundesdienstes. Es bildet daher den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit beim Bund.

Für wen gilt das BDG?

Das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 ist ein österreichisches Gesetz, welches die Dienstverhältnisse aller Bediensteten regelt, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bundesebene) stehen, also Bundesbeamte. Sie werden im Gesetz als Beamte bezeichnet (§ 1 Abs. 1 BDG 1979).

Wie kann man die Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann grundsätzlich jedermann und nicht nur der unmittelbar von einer behördlichen Entscheidung Beschwerte bei der Dienststelle eines Amtsträgers einreichen, dessen Amtshandlung dienstaufsichtsrechtlich geprüft werden soll.

LESEN SIE AUCH:   Was ist Heberdenarthrose?

Hat der Beschwerdeführer Anspruch auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Der Beschwerdeführer hat allerdings einen Anspruch darauf, dass seine Dienstaufsichtsbeschwerde nach sachlicher Prüfung beschieden wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung ist hiermit allerdings nicht verbunden. Gebühren oder Kosten fallen für die Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht an.

Was gibt es bei Beschwerden an die zuständige Behörde?

Das Problem bei Beschwerden an die zuständige Behörde ist, dass es keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine Antwort gibt, wenn die Behörde zu Ihrer Eingabe kein Verwaltungsverfahren einleitet. Zwar bemühen sich die meisten Behörden darum, zu Anregungen und Beschwerden Stellung zu nehmen, doch sie müssen es normalerweise nicht.

Wie kann man eine Beschwerde über das Internet platzieren?

Seit September 2005 kann man seine Bitte oder Beschwerde über das Internet platzieren – denn seitdem gibt es, nach schottischem Vorbild, so genannte E- oder Online-Petitionen. Die werden direkt im Internet eingereicht. Wie das geht? Das lest ihr hier – und dann ran an den PC und her mit eurer Meinung! Wie funktioniert das Ganze?

LESEN SIE AUCH:   Was ist eine ordentliche Kundigung in der Schweiz?