Inhaltsverzeichnis
Was ist mit Versicherung gemeint?
Versicherungsschutz ist die Übernahme bestimmter Risiken (Risikotransfer) durch den Versicherer.
Wie kommt eine Privatversicherung zustande?
Damit kommt in der PKV die Krankenversicherung durch einen privatrechtlichen Vertrag zustande. Es entsteht ein freiwilliges Rechtsverhältnis, das für den Versicherungsnehmer die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Beiträge sowie das Recht auf die Vertragsleistungen bei Eintritt des Versicherungsfalls beinhaltet.
Was sind die Vertragsparteien eines Versicherungsvertrags?
Die Vertragsparteien eines Versicherungsvertrags sind der Versicherer, also die Versicherungsschutz gewährende Partei, auf der einen und der Versicherungsnehmer auf der anderen Seite. Versicherer können verschiedene Rechtsformen haben.
Welche Rechtsprechung gibt es für den Versicherungsvertrag?
Eine Legaldefinition des Begriffs „Versicherungsvertrag“ gibt es im deutschen Recht nicht. Die Rechtsprechung knüpft an allein vertragsrechtlich entwickelte Kriterien an. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist anzuwenden, wenn diese Kriterien erfüllt sind.
Wann kann der Versicherungsnehmer den Vertrag auflösen lassen?
Innerhalb der Bindungsfrist (meist bis zu 6 Wochen) ist der Versicherungsnehmer, vorbehaltlich des Widerrufsrechts, an den Vertrag gebunden. Läuft die Bindungsfrist ab und der Antrag wurde von der Versicherung noch nicht erkennbar angenommen, kann der Versicherungsbesteller den Vertrag auflösen lassen.
Was sind die Vertragsbestimmungen eines Versicherungsvertrages?
Vertragsbestimmungen können Individualvereinbarungen oder AGB sein. Gesetzlich werden die Vertragsbestimmungen eines Versicherungsvertrages als „Versicherungsbedingungen“, dabei die AGB als „allgemeine Versicherungsbedingungen“ und die Individualvereinbarungen als „besondere Versicherungsbedingungen“ bezeichnet.