Was ist mit meiner Witwenrente wenn ich wieder heirate?

Was ist mit meiner Witwenrente wenn ich wieder heirate?

Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente. Deshalb müssen sie ihrem Rentenversicherungsträger die erneute Eheschließung umgehend mitteilen. Als „Starthilfe“ für die neue Ehe können sie eine Rentenabfindung beantragen.

Wie lange gibt es Witwenrente Wenn man erneut heiratet?

1 klar: Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben nur „Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben“. Deshalb verlieren Hinterbliebenenrentner bei einer erneuten Heirat ab dem Folgemonat ihre Witwen-/Witwerrente.

Wer verliert seinen Anspruch auf eine Witwenrente?

Wer erneut heiratet, verliert nach alter wie neuer Rechtslage seinen Anspruch auf eine Witwenrente. Nach neuer Rechtslage kann man diesen Verlust aber ausgleichen und eine Abfindung für die Witwenrente bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man eine kleine oder eine große Witwenrente erhalten hat.

LESEN SIE AUCH:   Wie verandert sich der P-wert?

Ist die Trauer ungerecht oder wütend?

Hilfreich ist es, wenn Sie die Trauer akzeptieren und sie nicht ausreden wollen. Sie müssen damit rechnen, dass der Trauernde manchmal ungerecht oder wütend ist. Ertragen Sie diese Wut und seien Sie großzügig bei immer wieder auftretenden Stimmungsschwankungen.

Wie errechnet man die Witwenrente eines Hinterbliebenen?

Die Rentenversicherung errechnet die Witwenrente eines Hinterbliebenen auf der Basis der Rente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes erhalten hat.

Wie müssen sie die Große Witwenrente beanspruchen?

Um die große Witwenrente beanspruchen zu können, müssen Witwen eines der folgende Kriterien erfüllen: 1 Sie müssen das 47. Lebensjahr vollendet haben oder 2 erwerbsgemindert sein oder 3 ein Kind erziehen, das nicht älter als 18 Jahre alt ist oder 4 ein Kind erziehen, das behindert ist, wobei das Alter des Kindes in diesem Fall keine Rolle spielt.