Was ist Kinderwohngeld?

Was ist Kinderwohngeld?

Kinderwohngeld als Sonderform Eine Sonderform des Wohngeldes ist das sogenannte Kinderwohngeld. Seine Auszahlung kommt lediglich dann in Betracht, wenn die Eltern Arbeitslosengeld II (ALGII) beziehen und das Kind eigenen Lebensunterhalt bezieht, wobei auch Kindergeld oder Unterhalt als Einkommen des Kindes zählen.

Wird Kinderwohngeld bei Hartz IV angerechnet?

Die Voraussetzung für den Bezug von Kinderwohngeld ist, dass Sie als Eltern(teil), Arbeitslosengeld II, also umgangssprachlich Hartz IV erhalten. Das Kind muss dennoch ausreichend eigenes Einkommen haben wie z.B. durch Kindergeld und Unterhalt, so dass der Lebensunterhalt gedeckt ist.

Wird Kinderwohngeld angerechnet?

Das Kindergeld sei Einkommen des Kindes und dürfe auch nicht teilweise bei ihr als Einkommen berücksichtigt werden. Ihr stünden daher höhere Hartz-IV-Leistungen zu. Dagegen sei das Kinderwohngeld nicht als Einkommen bei ihrem Sohn anzurechnen, so die Hartz-IV-Bezieherin.

Wie kann ich die Überzahlung der Miete abziehen?

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Wenn es keinen Streit darüber geben kann, dass und wie viel Miete Sie überzahlt haben, dann können Sie die Überzahlung (en) von den folgenden Mietzahlungen abziehen, z.B. wenn Sie versehentlich die Monatsmiete doppelt überwiesen haben. Zu empfehlen ist, dass Sie dies dem Vermieter vorher schriftlich mitteilen.

Kann das Jobcenter für die Miete übernommen werden?

Kommt das Jobcenter für die Miete auf? Ja, die Miete für Hartz-IV-Empfänger wird vom Jobcenter übernommen, sofern diese in der Höhe den Vorgaben entspricht. Welche Wohnung gilt als angemessen? Der Mietspiegel ist für Hartz-4-Empfänger entscheidend.

Kann man wegen zuviel gezahlter Miete zahlen?

In einem solchen Fall haben Sie wegen zuviel gezahlter Miete immer einen Rückforderungsanspruch, denn niemand kann annehmen, dass Sie mehr Miete zahlen wollten, als von Ihnen tatsächlich zu zahlen war.

Was gilt für privater Mieter?

Sie gelten sowohl für Wohnungs- als auch Gewerbemieter. Grundsätzlich gilt für Dich als privater Mieter: Du genießt auch ohne Corona gesetzlich einen besonderen Schutz; Dein Vermieter benötigt immer einen Kündigungsgrund. Wer zwei Monate nacheinander keine Miete zahlt, dem darf der Vermieter kündigen – und zwar fristlos.

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