Was ist im Erbrecht geregelt?

Was ist im Erbrecht geregelt?

Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Das Nachlassgericht ist in allen Belangen rund um das Erbrecht eine wichtige Adresse. Die Erben und wer wie viel bekommen soll, kann der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag selbst bestimmen.

Was ist der Unterschied zwischen Erbteil und Pflichtteil?

Bekommt ein Angehöriger seinen gesetzlichen Erbteil, so ist er unmittelbar Erbe bzw. Der gesamte Nachlass des Verstorbenen geht direkt auf den/die Erben über. Der gesetzliche Pflichtteil ist dagegen nur ein Zahlungsanspruch. Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Pflichtteil von den Erben verlangen.

Was bedeutet Nachlass in der Erbe?

Im Erbrecht wird das Vermögen des Erblassers (Erbschaft), das als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht (also im Wege der Universalsukzession), als „Nachlass“ bezeichnet, siehe die Legaldefinition in § 1922 BGB.

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Was gilt im Erbrecht als gesetzlicher Erbe?

Auch der Ehepartner gilt im Erbrecht als gesetzlicher Erbe. Falls der Dahingeschiedene Kinder hinterließ, so sind diese neben dem überlebenden Ehepartner als Erben berufen. Ehegatte sowie Kinder des Verstorbenen erben dann zu gleichen Teilen, der Ehegatte jedoch mindestens zu einem Viertel.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge definiert?

Die so genannte gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1922 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) definiert. Danach kann auch bei der gesetzlichen Erbfolge nur derjenige Erbe werden, der zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits auf der Welt oder zumindest gezeugt war, § 1923 BGB, und später lebend auf die Welt kommt.

Wie kann der Erbe das Erbe ausschlagen?

Der Erbe hat die Möglichkeit, das Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls auszuschlagen. Versäumt der Erbe diese Frist, gilt das Erbe als angenommen.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge für Kinder geregelt?

Die gesetzliche Erbfolge für Kinder ist im deutschen Erbrecht eindeutig geregelt. Die Kinder stehen neben einem Ehepartner des Erblassers in der gesetzlichen Erbfolge an erster Stelle, gehören also zu den Erben erster Ordnung. Hinterlässt ein Erblasser keinen Ehepartner, so erben die Kinder zu gleichen Teilen die gesamte Verlassenschaft.

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