Inhaltsverzeichnis
Was ist Handlungskompetenz in der Pflege?
Bereitschaft und Fähigkeit, sich in Einstellungen anderer Menschen einzufühlen, und sie gewähren lassen.
Was sind die Tätigkeiten als Altenpfleger?
Altenpfleger/innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen diese bei der Alltagsbewältigung, beraten sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung und nehmen pflegerisch-medizinische wie auch planende und verwaltende Aufgaben wahr.
Was versteht man unter Handlungskompetenzen?
Oberbegriff für Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz. Ist die Fähigkeit, zielgerichtet, aufgabengemäß, der Situation angemessen und verantwortungsbewusst betriebliche Aufgaben zu erfüllen und Probleme zu lösen.
Was versteht man unter berufliche Handlungskompetenz?
In der Handreichung der Kultusministerkonferenz [1] ist Handlungskompetenz definiert als „Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.“
Wie orientiert sich die Pflegekraft in der pflegerischen Beziehung?
Sie orientiert sich in der pflegerischen Beziehung jedes Mal von Neuem an der aktuellen Situation und Bedürfnislage des Klienten. Die Pflegekraft bringt sich selbst als Persönlichkeit in die Interaktion ein. Sie reflektiert und respektiert ihre eigenen Grenzen und nimmt die des Gegenübers akzeptierend wahr.
Wie bringt sich die Pflegekraft in die Interaktion ein?
Die Pflegekraft bringt sich selbst als Persönlichkeit in die Interaktion ein. Sie reflektiert und respektiert ihre eigenen Grenzen und nimmt die des Gegenübers akzeptierend wahr. Auf den folgenden Sites beschreiben wir die Basiskompetenzen, die zur interkulturellen Kompetenz befähigen.
Was versteht man unter Fachkompetenz?
Unter Fachkompetenz versteht man die Fähigkeit, berufstypische Aufgaben und Sachverhalte den theoretischen Anforderungen gemäß selbständig und eigenverantwortlich zu bewältigen.
Was ist untrennbar von Pflege?
“Untrennbar von Pflege ist die Achtung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben, auf Würde und auf respektvolle Behandlung.