Was ist gebundenes Ermessen?

Was ist gebundenes Ermessen?

Gebundenes Ermessen bedeutet, dass die Verwaltung grundsätzlich der Soll-Vorschrift folgen muss und nur bei besonderen Umständen davon abweichen darf. Muss-Vorschriften erlauben keinen Ermessensspielraum. Ermessensentscheidungen der Verwaltung sind im Jugendhilferecht und im Recht der Sozialhilfe sehr häufig.

Was ist ein Ermessensverwaltungsakt?

Von einem gebundenen Verwaltungsakt spricht man, bei einem Verwaltungsakt, den die Behörde beim Vorliegen der Voraussetzungen erlassen muss, von einem Ermessensverwaltungsakt spricht man, wenn es bei Vorliegen der Voraussetzungen im Ermessen der Behörde liegt, ob sie den Verwaltungsakt erlassen will.

Was passiert bei Ermessensfehler?

Folgen der Ermessensfehler Liegt ein Ermessensfehler vor, ist die betreffende Entscheidung der Behörde als rechtswidrig anzusehen. Dabei ist es unerheblich, ob die Entscheidung als ein begünstigender oder ein belastender Verwaltungsakt erlassen worden ist: die Rechtswidrigkeit ist auf jeden Fall gegeben.

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Was ist ein gebundener Anspruch?

Bei einer gebundenen Entscheidung muss die Verwaltung, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge herbeiführen. Ihr steht also kein Ermessen zu. Gebundene Entscheidungen liegen stets vor, wenn es sich um eine Muss-Vorschrift handelt.

Was passiert bei Ermessensnichtgebrauch?

Von einem „Ermessensausfall“ (auch als „Ermessensunterschreitung“ oder „Ermessensnichtgebrauch“ bezeichnet) wird gesprochen, wenn die zuständige Behörde nicht erkannt hat, dass sie ein Ermessen besitzt und dieses somit nicht ausübt.

Was ist der Zweck der Ermächtigung?

Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. Handelt die Behörde nicht gemäß der rechtlichen Bindung, liegt ein Ermessensfehler vor das Behördenhandeln ist rechtswidrig.

Wann spricht man von Ermessen?

Ermessen ist ein Ausdruck, der insbesondere im Verwaltungsrecht zu finden ist. Damit ist grundsätzlich gemeint, dass die Behörde, beim Vorliegen der Voraussetzungen der jeweiligen Rechtsgrundlage, einen Entscheidungsspielraum besitzt.

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Ist die Behörde ein Entscheidungsspielraum eingeräumt?

Bei Ermessensentscheidungen ist der Behörde ein Entscheidungsspielraum eingeräumt. Häufig findet sich die Bezeichnung „kann untersagen“. Dies indiziert ein Ermessen für die Behörde, wonach die Behörde entscheiden kann, wie sie weiterverfährt.

Warum geht es bei der Ermessensüberschreitung aus?

Bei der Ermessensüberschreitung geht die Behörde davon aus, dass sie einen größeren Ermessensspielraum hat, als dies tatsächlich der Fall ist. Dieser Fehler kommt nur beim Auswahlermessen in Betracht und kann zweierlei Gestalt haben.

Was soll die Behörde durch das Ermessen treffen?

Durch das Ermessen soll die Behörde eine für den Einzelfall gerechte Entscheidung treffen. Hierbei hat sie die konkreten Umstände und die gesetzliche Zwecksetzung im Wege einer angemessenen und sachgerechten Abwägung zu berücksichtigen. [Erbguth, § 14 Rn. 38] Unterschieden wird zwischen Entschließungs- und Auswahlermessen.

Was ist die Angemessenheit einer Handlung?

Die Angemessenheit. Die Angemessenheit einer Handlung ist immer ganzheitlich zu betrachten. Das meint, eine Maßnahme wird nur dann dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn die Nachteile, die durch die Maßnahme oder Handlung generiert werden, nicht überproportional zu den Vorteilen sind.

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