Was ist eine unternehmensinsolvenz?

Was ist eine unternehmensinsolvenz?

Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es seine fälligen Zahlungsverpflichtungen (voraussichtlich) nicht mehr erfüllen kann (§§ 17, 18 InsO) oder seine Verbindlichkeiten nicht durch sein Vermögen gedeckt sind (§ 19 InsO).

Wann unternehmensinsolvenz?

In den meisten Fällen wird eine Unternehmensinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt, wenn die fälligen Verbindlichkeiten des Unternehmens zu mehr als 90 Prozent nicht mehr beglichen werden können und eine Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO vorliegt.

Was ist ein Insolvenzplan im Insolvenzverfahren?

Insolvenzplan im Insolvenzverfahren. (Regel-) Insolvenzverfahren: Hier werden die Verwertung des Schuldenvermögens sowie die Verteilung des Erlöses aus der Insolvenzmasse angestrebt. Dabei kann das Unternehmen als Ganzes veräußert werden oder der Insolvenzverwalter startet eine Einzelverwertung der Vermögensgegenstände.

Wie kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Ein Insolvenzantrag kann entweder von den Gläubigern der Gesellschaft oder von der GmbH selbst gestellt werden. Die Gesellschaft wird hierbei durch den Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist derjenige, der das gesamte Unternehmen leitet und kontrolliert. Deshalb ist er für die Stellung eines Antrags verantwortlich.

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Was ist eine Stundung in einem Insolvenzverfahren?

In der Regel sind diese nur ein Bruchteil der Gesamtschulden und nichts tun wird unangenehmer und oft auch teurer. Insolvenz = Die Stundung der Verfahrenskosten, Umfang und Dauer der Stundung. Für die Verfahrenskosten (Gerichtskosten) des Insolvenzverfahrens, kann eine Stundung beantragt werden.

Wer kann ein Antrag auf das Insolvenzverfahren initiieren?

Ein Antrag auf das Insolvenzverfahren kann sowohl vom Schuldnerunternehmen als auch vom Gläubiger direkt gestellt werden. Häufig werden Insolvenzverfahren auch von Sozialämtern sowie Finanzämtern angestoßen. Man unterscheidet bei der Initiierung der Insolvenzverfahren zwischen Fremdanträgen und Eigenanträgen.