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Was ist eine unrechtmäßige Kündigung oder Räumungsaufforderung?
In der unrechtmäßigen Kündigung oder Räumungsaufforderung liegt eine schwere Vertragsverletzung, die den Mieter zur fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB berechtigt. Zum Schaden zählen insbesondere die Rechtsanwaltskosten, die der Mieter zur Abwehr der unrechtmäßigen Kündigung aufwenden muss.
Ist die Kündigung ungerechtfertigt?
Ist dies nicht der Fall, gilt die Kündigung als ungerechtfertigt. Das heißt, dass sich der Kündigende vor dem Einreichen einer fristlosen Kündigung nicht ausreichend überlegt, ob er wirklich ausschließlich eine Kündigung ohne Frist in Betracht zieht oder, ob nicht vielleicht doch eine ordentliche Kündigung zur Debatte steht.
Was sind die Grundsätze für eine unrechtmäßige Kündigung?
Die für den Fall der unrechtmäßigen Kündigung entwickelten Grundsätze gelten auch dann, wenn der Vermieter nicht kündigt, sondern den Mieter – in dem irrigen Glauben, das Mietverhältnis sei durch Zeitablauf beendet – zur Räumung auffordert. Dem Mieter fällt regelmäßig auch kein Mitverschulden zur Last, wenn er freiwillig räumt.
Ist die Kündigung unwirksam?
Der Vermieter kann sich gegenüber dem Mieter nicht darauf berufen, dass das Mietverhältnis infolge der Unwirksamkeit der Kündigung fortbesteht. Deshalb kann der Vermieter für die restliche Vertragszeit keine Miete verlangen. Kündigt der Erwerber einer Wohnung vor seiner Eintragung ins Grundbuch, so ist die Kündigung unwirksam.
Wie kann ich eine ordentliche Kündigung mitteilen?
Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitteilen und ihn anhören. Eine Kündigung, die ohne ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ausgesprochen wird, ist unwirksam. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist gesetzlich geregelt.