Was ist eine unmittelbare Diskriminierung am Arbeitsplatz oder bei einer Bewerbung?

Was ist eine unmittelbare Diskriminierung am Arbeitsplatz oder bei einer Bewerbung?

Bei einer unmittelbaren Diskriminierung am Arbeitsplatz oder bei einer Bewerbung kann sowohl eine einzelne Person oder ein bestimmte Personengruppe betroffen sein. In der Regel liegt hier gezielte Absicht vor. Der Arbeitgeber oder für die Personaleinstellung Verantwortliche schließt Personen dieses Kreises explizit für den Arbeitsplatz aus.

Was ist die Motivation hinter der Diskriminierung?

Egal, was die Motivation hinter der Diskriminierung sein mag, eines ist sie immer: Sie ist belastend und verletzend für den, der durch die Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen ist. Bereits im Grundgesetz (GG) im Artikel 3 ist ein Diskriminierungsgebot enthalten.

Was waren die Unterschiede bei der Belästigung am Arbeitsplatz?

Betrachtet man die einzelnen Formen der Belästigung am Arbeitsplatz, werden weitere Unterschiede deutlich: Von Drohungen be­rich­te­ten 5 \% der Männer. Auch ver­ba­len Beleidigungen mussten Männer (12 \%) häufiger entgegentreten, als Frauen (10 \%).

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Was sind Diskriminierungen in Form von Belästigungen?

Diskriminierungen in Form von Belästigungen oder gar sexuellen Belästigungen sind Vorfälle, durch die Betroffene erhebliche psychische Nachteile erleiden können. Deshalb sieht § 14 AGG vor, dass in solchen Fällen unter Umständen ein Leistungsverweigerungsrecht besteht.

Ist ein Arbeitnehmer unmittelbar von einer Diskriminierung betroffen?

Ist ein Arbeitnehmer unmittelbar von einer Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen, so kann er gegenüber seinem Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. Auch bei mittelbarer Diskriminierung kann ein Anspruch auf Entschädigung erwachsen.

Was ist eine Diskriminierungsabsicht?

Eine Diskriminierungsabsicht muss dabei ebenso wenig gegeben sein wie ein besonderer Diskriminierungszusammenhang. Ein Arbeitgeber schließt ausländische Stellenbewerber pauschal wegen mangelnder Deutschkenntnisse aus. Er erwähnt in seiner Stellenausschreibung, dass nur deutsche Muttersprachler für den Arbeitsplatz in Frage kommen.