Was ist eine Remission?

Was ist eine Remission?

Remission. Wörtlich: Nachlassen. Das vorübergehende Nachlassen von chronischen Symptomen (Krankheitszeichen), ohne dass jedoch der vorherige, gesunde Zustand (lat. restitutio ad integrum, die Genesung) erreicht wird. Nach dem Ausmaß unterscheidet man: Teilremission, partielle Remission (engl.

Ist eine komplette Remission unwahrscheinlich?

Bei einer kompletten Remission (Vollremission) ist ein Tumor bzw. eine Leukämie nach der Behandlung nicht mehr nachweisbar. Liegt eine partielle Remission (Teilremission) vor, ist zwar eine deutliche Besserung der Erkrankung eingetreten, eine Heilung ist jedoch unwahrscheinlich.

Was ist eine partielle Remission?

Partielle Remission: Auch als Teilremission bezeichnet. Die Krankheit wurde zurückgedrängt, ist aber noch nachweisbar. Bei festen Tumoren ist zum Beispiel der Tumor deutlich geschrumpft (> 50\%), es sind aber noch Tumorzellen vorhanden.

Was ist eine Vollremission?

Vollremission, komplette Remission (engl. complete remission, CR ): Vollständige Beseitigung der Symptome durch eine Therapie mit dem Gefühl, völlig gesund zu sein. Es handelt sich jedoch nur um eine scheinbare Heilung, da zum Beispiel noch Tumorzellen vorhanden sind, die später zu einem Rezidiv (Rückfall) führen können (vgl.

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Remission (Handel) Zur Navigation springen Zur Suche springen. Remission ist im Handel bzw. Vertriebswesen die Rückgabe von Waren (so genannten Remittenden) vom Händler an den Hersteller bzw. Verlag.

Was ist eine körperlose Remission?

Körperlose Remission: Die Zeitungen werden komplett entsorgt und der Verlag erhält lediglich ein Warenflussprotokoll als Nachweis über die Anzahl an verkauften Exemplaren, nicht jedoch über die unverkauften Exemplare. Der Nachweis letzterer wird heutzutage über ein lückenloses elektronisches…

Warum ist das Remissionsrecht in Deutschland gewahrt?

„Das Remissionsrecht begrenzt das Risiko des Großhandels und des Einzelhandels auf die Handelsspanne …, während es das volle Absatzrisiko auf das Verlagsunternehmen verlagert“. In Deutschland ist das Remissionsrecht für alle Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gewahrt und deshalb als Handelsbrauch nach § 345 HGB anzusehen.