Was ist eine Nebenbeschaftigung beim gleichen Arbeitgeber?

Was ist eine Nebenbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber?

Haupt- und Nebenbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber. D. h. es muss sich um ein- und dieselbe natürliche (z. B. Privatperson) oder juristische Person (z. B. GmbH) handeln. Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeiten in unterschiedlichen Betrieben oder Betriebsteilen ausgeübt werden. Die Arbeitgeberidentität ist also rein rechtlich und nicht…

Kann man sich doppelt bewerben?

Die doppelte Bewerbung müssen Sie nicht erwähnen, jedoch damit rechnen, dass sich die jeweiligen Fachabteilungen untereinander austauschen. „Ein gleiches Anschreiben käme dann nicht gut an“, warnt Karrierecoach Bölke. Auch nach einer Absage können Sie an Ihrem Traumjob festhalten und sich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bewerben.

Kann ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Beschäftigungen ausüben?

Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.

LESEN SIE AUCH:   Was ist der Autokredit fur ihr Wohnmobil?

Ist die Arbeitgebereigenschaft rechtlich beurteilt?

Insofern ist die Arbeitgebereigenschaft rechtlich und nicht wirtschaftlich zu beurteilen. Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungen ist das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen in der Kranken- und Pflegeversicherung zusammenzurechnen.

Wie hoch ist der Verheiratetenabzug?

Verheiratetenabzug: Dieser Abzug von der Bundessteuer steht allen Verheirateten zu und umfasst einen Pauschalbetrag von 2’600 Franken. Auf kantonaler Ebene sind die Abzüge unterschiedlich hoch.

Wie hoch ist der Verheiratetenabzug von der Bundessteuer?

Verheiratetenabzug: Dieser Abzug von der Bundessteuer steht allen Verheirateten zu und umfasst einen Pauschalbetrag von 2’600 Franken. Auf kantonaler Ebene sind die Abzüge unterschiedlich hoch. Was Sie sonst noch von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können, erfahren Sie hier: «11 Tipps zur Senkung der Steuerlast».