Was ist eine gunstige Sozialprognose?

Was ist eine günstige Sozialprognose?

Günstige Sozialprognose Sie ist dann gegeben, wenn zu erwarten ist, dass sich der Verurteilte schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen wird und deshalb künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.

In welchen Fällen können Strafen ausgesetzt werden?

Bei Freiheitsstrafen über zwölf Monaten bis zu zwei Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Prognose günstig ist, die Verteidigung der Rechtsordnung dem nicht entgegensteht und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen (§ 56 Abs. 2 StGB).

Wann bekommt man die Höchststrafe?

Deutsches Strafrecht. Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit. Nach frühestens 15 Haftjahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, in diesem Fall dauert die Bewährungszeit 5 Jahre (§ 57a StGB).

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Was kann unter der Bewährung verstanden werden?

Unter der Bewährung kann aber auch die vorzeitige Haftentlassung bei guter Führung verstanden werden. Eine spezielle Art ist darüber hinaus die Vorbewährung im Jugendstrafrecht.

Wie kann eine Freiheitsstrafe ausgesetzt werden?

Eine Freiheitsstrafe kann nach § 56 StGB bereits im Urteil zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht der Überzeugung ist, dass die Verurteilung alleine zur Warnung des Betroffenen ausreicht. Ferner kann auch nach Verbüßung von einem gewissen Teil der Strafe der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden.

Kann der verurteilte die Bewährung widerrufen?

Verstößt der Verurteilte gegen diese Bewährungsauflage, so kann die Staatsanwaltschaft beantragen, dass das Gericht die Bewährung widerruft. Dem Betroffenen wird dann eine Mitteilung bezüglich des Antrages der Staatsanwaltschaft zugestellt und er hat zwei Wochen Zeit, zur Situation Stellung zu nehmen.

Wann kann eine positive Entscheidung bezüglich der Bewährung getroffen werden?

Grundsätzlich kann eine positive Entscheidung bezüglich der Bewährung getroffen werden, “wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.

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