Was ist eine finanzielle Verpflichtung?

Was ist eine finanzielle Verpflichtung?

Der Begriff der sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfasst insb. Verpflichtungen aus schwebenden Rechtsgeschäften oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen, die zu einer wesentlichen Belastung der finanziellen Lage führen können.

Wann war BilRUG?

Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz trat am Tag nach seiner Veröffentlichung am 23. Juli 2015 in Kraft.

Was sind Bilanzierungsrichtlinien?

Bilanzierungsrichtlinien stellen sicher, dass auch komplexe Bilanzierungssachverhalte (zum Beispiel Pensionsverpflichtungen, Finanzinstrumente, latente Steuern etc.) korrekt im Jahresabschluss abgebildet werden.

Was sind Beispiele für sonstige finanzielle Verpflichtungen?

Beispiele für „sonstige finanzielle Verpflichtungen“. Des Weiteren werden als Beispiele für sonstige finanzielle Verpflichtungen (soweit nicht bereits unter § 285 Nr. 3 HGB oder nach § 251 HGB benannt) zwangsläufige Folgeinvestitionen bereits begonnener Investitionsvorhaben,

Wie sind die sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzusetzen?

Anders als die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind bei den Haftungsverhältnissen aber auch nach § 268 Abs. 7 Nr. 2 HGB gesonderte Angaben der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten notwendig. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist unter Beachtung der Bewertungsregeln für Schulden anzusetzen.

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Was ist der Prüfungsschritt bei sonstigen finanziellen Verpflichtungen?

Da diese oftmals eine materielle Bedeutung haben sind diese genau und sorgfältig zu prüfen. Erster Prüfungsschritt bei der Prüfung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist eine Befragung der zuständigen Mitarbeiter und die Analyse des internen Kontrollsystems zur Erfassung.

Was ist die Pflicht zur Angabe von Risiken und Vorteilen in der Bilanz?

3 HGB die Pflicht zur Angabe von Art und Zweck sowie von Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte (Off-balance-Transaktion) im Anhang, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich und für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich sind (Art. 17 Abs.