Inhaltsverzeichnis
Was ist eine empfangsbedürftige Kündigung?
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Damit sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet, muss sie dem Arbeitnehmer wirksam zugehen. Diese Voraussetzung scheint zwar auf den ersten Blick nicht weiter problematisch. In der Praxis stellt sie jedoch für viele Arbeitgeber ein beträchtliches Problem dar,
Wie kann die Kündigung durch den Arbeitnehmer gekündigt werden?
Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“.
Wie kann ich eine ordentliche Kündigung begründen?
Bei einer ordentlichen Kündigung reicht es aus, wenn Sie Ihrem Vertragspartner eindeutig erklären, dass Sie das Vertragsverhältnis nicht fortsetzen wollen. Sie können Ihre Kündigung zwar begründen. Notwendig ist das aber nicht. Durch eine außerordentliche Kündigung können Sie einen Vertrag vorzeitig beenden.
Ist eine Kündigung durch den Arbeitnehmer die beste Wahl?
Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, ist hier womöglich die beste Wahl. Genauso belastend wie zu viel Arbeit kann auch zu wenig Arbeit sein. Haben Sie im Beschäftigungsverhältnis schon alles erreicht und es gibt keine Chance mehr, sich weiterzuentwickeln, sollte über einen Jobwechsel nachgedacht werden.
Wie müssen die Gründe in der Kündigung aufgeführt werden?
In der Regel müssen die Gründe in der Kündigungserklärung nicht explizit aufgeführt werden. Dennoch spielen sie, wie noch aufzuzeigen sein wird, eine bedeutende Rolle. Ausnahmen bilden die Kündigung während des Mutterschutzes und während der Ausbildung (insbesondere im Zusammenhang mit der Probezeit).
Was steht dem Kündigungsempfänger zu?
Unterlässt er dies, steht dem Kündigungsempfänger ein sogenanntes Zurückweisungsrecht zu (§ 174 BGB). Er kann dem Kündigenden gegenüber also erklären, dass die Kündigung wegen der fehlenden Vollmachtsurkunde zurückgewiesen wird. Die Kündigung ist dann unwirksam und muss erneut ausgesprochen werden.
Wie lange dauert die Kündigungsfrist für den Lohn nach Kündigung?
Nur innerhalb der genannten Frist kann der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber seine Lohnansprüche geltend machen. Oftmals betragen die Ausschlussfristen 3 oder 6 Monate. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nach Kündigung nicht, aber der Arbeitnehmer lässt die Frist verstreichen, gehen die Ansprüche verloren, in der Regel unwiederbringlich.