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Was ist eine BR Anhörung?
Gemäß § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Im Rahmen der Anhörung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die geplante Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Was macht der Betriebsrat bei einer Kündigung?
Nach § 102 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung widersprechen. Der Widerspruch ist nicht nur bei betriebsbedingten Kündigungen sondern bei jeder Art von ordentlicher Kündigung möglich, also auch bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen.
Ist die Anhörung des Arbeitnehmers eine Wirksamkeitsvoraussetzung?
Die Anhörung des Arbeitnehmers ist regelmäßig keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer Kündigung. Anders ist es jedoch bei dem Ausspruch einer Verdachtskündigung. Hier verlangt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor dem Ausspruch…
Was sind die Voraussetzungen für eine Anhörung?
I. Voraussetzungen für eine Anhörung. Grundsätzlich muss die Anhörung erfolgen, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird. Ein Beteiligter muss zu einem Verwaltungsakt angehört werden, wenn. der Verwaltungsakt in die bestehenden Rechte des Beteiligten eingreift, die bisherige Rechtsstellung zu einem Nachteil für den Beteiligten führt,
Wie ist die Anhörung durchzuführen?
Gemäß § 24 Abs. 1 SGB X ist die Anhörung grundsätzlich durchzuführen, wenn ein Eingriff in bestehende Rechte des Beteiligten erfolgt, wodurch eine mögliche nachträgliche Korrektur des Bescheides vermieden bzw. überflüssig werden kann. Durch die Anhörung kann eventuell auch ein weggefallener Anspruch unter neuen…
Wie ist die Anhörung der Arbeitnehmervertretung zu unterscheiden?
Von der Anhörung des Arbeitnehmers ist bei einem solchen Nachschieben von Verdachtsmomenten die Anhörung der Arbeitnehmervertretung zu unterscheiden.
Wo muss der Betriebsrat angehört werden?
Gemäß § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung von jenen Arbeitnehmern anzuhören, die in § 5 Abs. 1 BetrVG genannt werden. Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, die im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden.
Wann muss der Betriebsrat bei Einstellung informiert werden?
Die Rechtsgrundlage dafür ist § 99 BetrVG. Der Betriebsrat ist vor jeder Einstellung vom Arbeitgeber zu unterrichten. Ihm sind die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben. Bevor es zur Einstellung kommt, ist die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen.
Was muss der Betriebsrat bei einer Kündigung beachten?
Der Arbeitgeber muss bei jeder Kündigung eines Beschäftigten den Betriebsrat anhören (§ 102 BetrVG) und ihm vorher die Gründe der Kündigung darlegen. Ein echtes Vetorecht, das die Kündigung verhindert oder unwirksam macht, hat der Betriebsrat nicht.
Wo kann der Betriebsrat mitwirken?
Das Mitwirkungsrecht gilt für wirtschaftliche Angelegenheiten, z. B. Betriebsstilllegung, -erweiterung, Rationalisierungsvorhaben. Mitwirkung bedeutet, dass der Betriebsrat die Entscheidungen nicht verhindern kann, er wird aber über diese Maßnahmen unterrichtet und entscheidet über die Folgen mit.
Wann erfolgt eine Anhörung?
Die Anhörung muss grundsätzlich vor Erlass des Verwaltungsaktes erfolgen. Wurde sie versäumt, kann dieser formelle Mangel des Verwaltungsaktes aber durch das Nachholen der Anhörung bis zum Ende des Verfahrens, also auch noch während des gerichtlichen Verfahrens (Ausnahme: § 42 Satz 2 SGB X), wirksam geheilt werden.