Was ist eine biologische Familie?

Was ist eine biologische Familie?

Die Familie (lateinisch familia) ist eine hierarchische Ebene der biologischen Systematik. Sie steht zwischen den Hauptrangstufen Ordnung und Gattung (beziehungsweise Tribus – falls vorhanden). In der Zoologie kommt zur speziellen Familien-Rangstufe noch die aus weiteren Rangstufen bestehende Familien-Gruppe.

Was versteht man unter einer Pflanzenfamilie?

Die Pflanzenfamilie ist in der Botanik nochmals eine Unterordnung der Ordnung der Pflanzen, sie stellt allerdings nicht die letzte Stufe dar, die Gattung heißt. Durch das Wissen der Pflanzenfamilie kann man viel über die Bedürfnisse und Vorlieben der einzelnen Mitglieder in Erfahrung bringen.

Was für Pflanzengruppen gibt es?

Sie nennen es „Biosystematik“ oder „Taxonomie“. Bei den Biologen gibt es im Reich der Pflanzen vier Abteilungen: Die Lebermoose, die Laubmoose, die Hornmoose und die Gefäßpflanzen. Die Gefäßpflanzen kennt man am besten. Man teilt sie auf in zwei Unterabteilungen und fragt sich dabei, ob sie Samen haben oder nicht.

Wie entstand die Familie als bürgerliche Kleinfamilie?

Mit dem Wachstum der Städte und der Entwicklung des Bürgertums und der Verbürgerlichung des Industrieproletariats in Europa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entstand auch eine stark normative Vorstellung der Familie als bürgerliche Kleinfamilie.

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Warum gibt es eine rechtliche Definition der Familie?

Eine rechtliche Definition der Familie gibt jedoch nicht. Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen.

Wie lässt sich die Familie begreifen?

Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen. Maßgeblich ist weder, ob die Eltern eine Ehe oder (Lebens-)Partnerschaft führen noch, ob die Kinder eigene Kinder der Eltern oder Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder sind.

Was gibt es zur „Familie“?

Dementsprechend gibt es eine ganze Reihe an Regelungen zur „Familie“. Art. 6 Absatz 1 GG enthält jedoch keine Legaldefinition zu dem Begriff der Familie. Ebenso besteht keine anderweitige allgemeingültige gesetzliche Definition des Begriffs.